Bericht: Tägliche Geldstrafe für Microsoft rückt näher
In den kommenden zwei Wochen wollen die EU-Kartellwächter über Vorwürfe gegen den Softwarekonzern wegen Nichterfüllung von Auflagen beraten und eine Entscheidung treffen.
Die Kartellwächter der EU-Kommission stehen laut Financial Times kurz davor, über den Softwarekonzern Microsoft eine tägliche Geldstrafe von 2 Millionen Euro zu verhängen. Die zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes wolle die Entscheidung am 12. Juli bekannt geben. Es gebe allerdings noch keine offizielle Stellungnahme aus Brüssel, heißt es in dem Bericht weiter. Die Los Angeles Times schreibt, Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten wollten in der kommenden Woche am Montag zu dem Thema konferieren und bis zum 10. Juli eine Entscheidung treffen.
Die EU-Kommission hatte im März 2004 wegen Verstoßes gegen europäische Wettbewerbsregeln gegen Microsoft eine Geldstrafe in Höhe von 497,2 Millionen Euro und Produktauflagen verhängt. Da Microsoft nicht wie gefordert Konkurrenten komplette und genaue Informationen zum Betriebssystem Windows und zu den Protokollen für die Kommunikation mit Windows-Servern zugänglich gemacht habe, drohte die EU-Kommission im Dezember 2005 mit einer täglichen Millionen-Strafe. Nach einer Fristverlängerung fand Ende März eine Anhörung statt. Nun scheint die Entscheidung, die auf Basis dieser Anhörung getroffen werden soll, näher zu rücken. Eine tägliche Geldstrafe gegen Microsoft wäre die erste, die die EU-Kommission wegen Nichterfüllung von Auflagen gegen ein Unternehmen erteilt, schreibt die Financial Times.
Microsoft klagt in einem Hauptsacheverfahren gegen das im März 2004 von der EU-Kommission verhängte Bußgeld und gegen die Produktauflagen. Eine fünftägige Anhörung in diesem Hauptsacheverfahren vor dem EU-Gerichtshof Erster Instanz fand Ende April statt, eine Entscheidung wird aller Voraussicht nach erst in einigen Monaten fallen. Zuvor hatte das Gericht die Aussetzung der Auflagen bis zur Entscheidung abgelehnt. Daher muss Microsoft sämtliche Produktauflagen einhalten, die EU-Kommission kann andernfalls weitere Geldstrafen verhängen.
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