Länder geben Online-Angeboten von ARD und ZDF mehr Spielraum

ARD und ZDF sollen künftig auch Unterhaltungssendungen ins Internet stellen dürfen. Darauf haben sich in Fulda die Rundfunkkommission der Länder und die Chefs der Staatskanzleien geeinigt.

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ARD und ZDF sollen künftig auch Unterhaltungssendungen ins Internet stellen dürfen. Das sieht nun der Entwurf für den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor, den die Chefs der Staatskanzleien den Ministerpräsidenten am 22. und 23. Oktober vorlegen wollen, berichtet die Financial Times Deutschland. Die Politiker und die Rundfunkkommission der Länder hätten sich damit in Fulda in einem zentralen Streitpunkt geeinigt. Im Juni hatten die Ministerpräsidenten ihre Entscheidung zu diesem Thema vertagt. Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll ab 2009 unter anderem die öffentlich-rechtlichen Aktivitäten im Internet regeln.

Martin Stadelmaier, Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, sagte gestern, Unterhaltung solle auf der "gesamten Breite möglich sein". Auftragsproduktionen, nicht angekaufte Spielfilme, sollen aber nur sieben Tage lang kostenlos abrufbar sein. DFB-Länderspiele, Pokalfinals, Berichte über die Fußball-Bundesliga und Berichte über Olympische Spiele dürften nur 24 Stunden im Internet vorgehalten werden. Außerdem sieht der Entwurf zum Staatsvertrag eine klare Trennung zwischen sendungsbezogenenen und -unabhängigen Inhalten vor. Es bleibe bei der Formulierung, dass presseähnliche Angebote bei nicht sendungsbezogenen Inhalten verboten sein sollen.

Für die bereits bestehenden Mediatheken von ARD und ZDF ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Die Sender sollen bis Ende 2010 Zeit haben, ihre Angebote einem 3-Stufen-Test zu unterziehen, um sie langfristig ins Netz einzustellen. Dabei sollen auch mit Hilfe externer Sachverständiger die Auswirkungen auf den Markt und der gesellschaftliche Mehrwert der Internet-Angebote geprüft werden.

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(anw)