NetzDG: FSM kann fortan schwierige Fälle auf Rechtswidrigkeit prüfen

Das Bundesamt für Justiz hat eine erste Institution zur "regulierten Selbstregulierung" nach dem NetzDG anerkannt: die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia.

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NetzDG: FSM kann fortan schwierige Fälle auf Rechtswidrigkeit prüfen

(Bild: Cryptographer/Shutterstock.com)

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Betreiber größerer Plattformen für nutzergenerierte Inhalte müssen offensichtlich strafbare Inhalte nach dem umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) innerhalb von 24 Stunden löschen. Wenn die mögliche Rechtswidrigkeit von Äußerungen juristisch schwer zu bewerten ist, können Anbieter künftig auch die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) zu Rate ziehen: Das Bundesamt für Justiz hat den Verein jetzt als erste Einrichtung der "regulierten Selbstregulierung" nach dem NetzDG anerkannt.

Der Bundestag hatte die Option der "Einrichtungen der regulierten Selbstregulierung" Mitte 2017 kurz vor der Verabschiedung des NetzDG eingebaut. Das Gesetz steht nach wie vor in der Kritik – unter anderem wird befürchtet, dass private Firmen verstärkt in die Rolle von Richtern über Inhalte gedrängt werden und so die Meinungsfreiheit untergraben wird.

Für die Anerkennung musste die FSM zunächst nachweisen, dass unabhängige Experten mit sachgemäßer Ausstattung die schwierigen Fälle zügig innerhalb von sieben Tagen prüfen können und es dafür ein transparentes Verfahren gibt. Bei der FSM sind es rund 50 Juristen, die unabhängig von den Plattformen und der FSM über die Rechtslage entscheiden sollen. Die Anbieter sind an die Beschlüsse gebunden: Schätzen die Fachleute vorlegte Beiträge als rechtswidrig ein, müssen die Firmen dafür sorgen, dass der Inhalt in Deutschland nicht mehr abrufbar ist.

Das Gremium soll noch im März seine Arbeit aufnehmen. Aus dem Bereich der vom NetzDG betroffenen Plattformen haben sich bisher Facebook und YouTube der Selbstregulierung angeschlossen. Diesen FSM-Mitgliedern ist es fortan möglich, von dem neuen Verfahren zu profitieren und selbst nicht die Verantwortung für Löschungen zu tragen. Anderen Betreibern wie Twitter oder TikTok bleibt dieser Weg zunächst verschlossen.

FSM-Geschäftsführer Martin Drechsler zeigte sich zuversichtlich, dass die ausgewählten unabhängigen Experten "wegweisende Entscheidungen treffen, die Leitlinien für den Umgang mit Hate Speech und Rechtspopulismus im Grenzbereich der Legalität bieten können". Die Institution zeichneten "viele Jahre Erfahrung als Selbstkontrolle im Jugendschutzbereich aus, die wir nun für die Arbeit mit dem NetzDG nutzen werden".

Laut den Transparenzberichten, den betroffene Unternehmen auf NetzDG-Basis halbjährlich abzuliefern haben, löschen Diensteanbieter wie Facebook meist mehr Inhalte auf Basis ihrer Hausregeln als nach den Gesetzesvorgaben. Geht es nach der Bundesregierung, müssen die Betreiber im Einklang mit einer geplanten NetzDG-Reform künftig potenziell strafbare Inhalte nicht nur löschen, sondern mitsamt IP-Adresse und Portnummer auch ans Bundeskriminalamt (BKA) weiterleiten. Hass und Hetze sollen so häufiger vor Gericht landen. (vbr)