TKG-Novelle: Bundestag beschließt "schnelles" Internet für alle

Nach langem Streit hat der Bundestag ein umfangreiches Regelpaket für die Telekommunikationsbranche verabschiedet. Den Glasfaserausbau will er beschleunigen.

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(Bild: Quardia/Shutterstock.com)

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Mit den Stimmen der Großen Koalition hat der Bundestag am Donnerstag die monatelang umkämpfte Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Die gesamte Opposition war dagegen. Sie konnte mit insgesamt fünf Anträgen, von denen drei von den Grünen stammten, aber nicht punkten. Die Abgeordneten wollen mit der Initiative vor allem für Unternehmen mehr Anreize für einen zügigen und flächendeckenden Glasfaserausbau setzen und den EU-Kodex für die elektronische Kommunikation mit deutlicher Verspätung in nationales Recht umsetzen.

Ein Kernpunkt des neuen, mehrere hundert Seiten langen "Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes" ist ein Rechtsanspruch auf schnelles Internet. CDU/CSU und SPD wollen damit ein Versprechen aus ihrem Koalitionsvertrag einlösen. Sie haben bei dieser Universaldienstvorgabe gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung nachjustiert: Die Bundesnetzagentur soll beim Festlegen der entsprechenden Anforderungen nicht nur die von mindestens 80 Prozent der Verbraucher im Bundesgebiet genutzte Mindestbandbreite heranziehen, sondern auch die Uploadrate und Latenz.

Die Regierungsfraktionen konkretisieren zudem, dass unter den Universaldienst reguläre Homeoffice-Anwendungen "einschließlich Verschlüsselungsverfahren" wie Virtual Private Networks (VPN) im üblichen Umfang sowie Anrufe und Videocalls und die Nutzungsmöglichkeit sozialer Medien fallen. Sie gehen davon aus, dass diese Leistung zunächst "durch ein 30-MBit-Produkt erreicht wird". Laut dem aktuellen Breitbandatlas werden auf dem Land 93 Prozent der Haushalte mit Bandbreiten um die 16 MBit/s bedient. Die in einer Rechtsverordnung vorzugebenden Qualitätsstandards sollen in einem festen Turnus überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

In den Topf, aus dem der Internetanschluss für alle bezahlt wird, müssen neben klassischen Telefonfirmen und Internetprovidern auch "nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste" in Form etwa von Messenger-Diensten wie WhatsApp, Facebook, Signal und Threema einzahlen. Dafür hatte sich der Bundesrat starkgemacht. Die Höhe der jeweiligen Abgabe soll sich an der Anzahl der aktiven Nutzer in Deutschland bemessen.

Um den Glasfaserausbau zu beschleunigen, soll eine mindertiefe Verlegung von Leitungen etwa per Trenching keinen gesonderten Antrag mehr benötigen. Die Wahl dieses Ansatzes ist den Behörden aber ausdrücklich zusammen mit technischen und baulichen Merkmalen wie der Verlegetiefe und dem geplanten Trassenverlauf mitzuteilen.

Die seit 40 Jahren bestehende Möglichkeit für Vermieter, die Kosten für TV-Kabelgebühren auf den Mieter umzulegen, soll Mitte 2024 wegfallen. Als Ersatz kommt ein auf Hochgeschwindigkeitszugänge ausgerichtetes, gedeckeltes Nebenkostenprivileg: Wenn ein Vermieter einen Provider mit dem Ausbau der Gebäudeinfrastrukturen mit Glasfaser beauftragt, kann er die entstehenden Kosten auf die Nebenkostenabrechnung umlegen. Der Betrag darf dabei monatlich fünf Euro nicht überschreiten und ist in der Regel auf fünf Jahre begrenzt.

Beim Verbraucherschutz hatte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) lange darauf gedrängt, dass lange Knebelverträge fürs Festnetz, Internet und den Mobilfunk der Vergangenheit angehören. Die Regierungsfraktionen wollten Anbieter nun aber doch nicht dazu verpflichten, zu einem Vertrag mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten zugleich einen über höchstens ein Jahr mit einem bis zu 25 Prozent höheren Monatspreis vorzulegen. Die rechtlichen Vereinbarungen werden nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit aber monatlich kündbar. Zudem hat die Koalition das Minderungsrecht gestärkt, wenn Provider nicht die versprochene Leistung zur Verfügung stellen.