Missing Link: Das Phantom der Polizei, oder: die Digitalisierung der Phantombilder

Ein schwieriges Unterfangen: Zeugenaussagen zu Phantombilder machen, die dann möglicherweise in die Öffentlichkeit gegeben werden. Die Digitalisierung hielt auch hier Einzug - und neue Aspekte wie Datenspeicherung und Persönlichkeitsrecht.

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Missing Link: Das Phantom der Polizei, oder: Wie Phantombilder digital entstehen und wo die Probleme liegen
Lesezeit: 40 Min.
Von
  • Ulrike Heitmüller
Inhaltsverzeichnis

Zeichnen Sie mal ein Portrait! Wenn Sie nicht zufällig ein Naturtalent sind oder Ihnen mal jemand gezeigt hat, wie das funktioniert, dann merken Sie schnell, dass dies ganz schön kompliziert ist. Erstens sind vielen Menschen die Proportionen eines menschlichen Kopfes gar nicht bewusst – zum Beispiel platzieren sie beim Zeichnen die Augen nach oben, obwohl die sich ungefähr in der Mitte befinden. Zweitens ist es sehr schwierig, ein Gesicht, das man vor dem inneren Auge hat, zu Papier bzw. zu Computer zu bringen. Phantombildzeichner, genauer: Phantombildersteller (gezeichnet wird kaum noch) bei der Polizei haben den noch schwierigeren Job, aus der mündlichen Beschreibung eines Dritten ein Portrait von jemand zu entwickeln, den sie selbst womöglich nie gesehen haben.

"Missing Link"

Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.

Erstaunlicherweise nutzen die bundesdeutschen Polizeibehörden dafür ganz unterschiedliche Methoden und Computerprogramme: 2D oder 3D?Ausgehend von einzelnen Elementen oder von einem ganzen Gesicht? Sie verfolgen sogar unterschiedliche Ziele für die entstehenden Bilder: schwarz/weiß oder farbig? Möglichst ähnlich oder mit Raum zur Interpretation? Zudem blicken die Mitarbeiter auf sehr unterschiedliche berufliche Herkunft und Ausbildung zurück.

Und während die Öffentlichkeitsfahndung mit Phantombildern sich bundesweit nach §131b StPO richtet und unter Richtervorbehalt steht, unterscheiden sich die Gepflogenheiten der Landeskriminalämter je nach Polizeirecht darin, wann und warum sie Bilder erstellen lassen und wie lange sie diese speichern.

Einen Übeltäter fängt man leichter, wenn man weiß, wie er aussieht. Darum arbeitet die Polizei seit langem mit Beschreibungen. Zunächst fragte man Zeugen und arbeitete mit denen mündlichen Beschreibungen. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts fingen freie Künstler an, für die Polizei aus solchen Beschreibungen Portraits zu zeichnen. Das, so drei Mitarbeiter des LKA Hamburg, "etablierte sich recht schnell als unverzichtbarer Teil der Ermittlungsarbeit, sodass die Polizei bald eigene Grafiker beschäftigte," schreiben Jan Esdor, Enken Nissen und Norbert Schulz in "Erfindergeist im LKA 38. PHES - Das neue Phantombildsystem kommt aus Hamburg". (Polizei Hamburg: Polizeibericht 2010, Hamburg 2011, S. 78 ff.)

Allerdings brauchte man dafür geübte Zeichner, ihre Arbeit dauerte lange, und der Zeuge musste genaue erzählen, wie der Mensch aussah. Diese Aussagen waren schwierig zu bekommen, selbst wenn der Polizist oder Grafiker die Kunst beherrschte, Zeugen geschickt zu befragen: "Deshalb wurden Systeme erfunden, die mit Bildvorlagen arbeiten." So konnte ein Zeuge Beispielbilder betrachten und daraus auswählen, was er passend fand. Ein frühes derartiges System war das Stecksystem.

Seit den 1990er Jahren, also ungefähr 100 Jahre nach dem Aufkommen der Phantombilder, hat die Digitalisierung der Behörden auch dieses Feld erreicht. Dabei gibt es, grob gesagt, zwei Arbeitsweisen: die Elementmethode und die Ganzgesicht-Methode. Manche Programme wurden explizit zur Erstellung von Phantombildern entwickelt, andere werden von den Behörden genutzt, weil sie zufällig geeignet sind. Eine dritte Möglichkeit für Phantombilder sind Dummies.