Elektronische Gesundheitskarte: Ministerielle Weisung verzögert Tests

Auch einfache Multifunktionskartenterminals sollen bei der Arbeit mit der eGK und dem Heilberufsausweis eingesetzt werden. Dies mache erhebliche Erweiterungen bei einigen technischen Spezifikationen notwendig, meinte der Gematik-Geschäftsführer.

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Von
  • Detlef Borchers

Die anstehenden Tests für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) verzögern sich weiter. Der Offline-Test, bei dem die Karten in der Arztpraxis oder Apotheke ohne Verbindung zum Gesundheitsnetzwerk getestet werden, soll im Herbst 2006 starten. Anfang 2007 sollen dann die ersten "Musterumgebungen" online gehen. Dies erklärte der Gematik-Geschäftsführer Dirk Drees in einem Interview mit der Ärztezeitung.

Nach Darstellung von Drees ist eine Weisung des Bundesgesundheitsministeriums für die Verzögerungen beim Test der eGK verantwortlich. Diese vor wenigen Wochen eingegangene Weisung besagt, dass auch einfache, bereits im Einsatz befindliche Multifunktionskartenterminals bei der Arbeit mit der eGK und dem Heilberufsausweis eingesetzt werden sollen. "Damit sind bei einigen technischen Spezifikationen erhebliche Erweiterungen nötig. Das betrifft unter anderem Konnektoren und Kartenlesegeräte", erklärte Drees gegenüber der Ärztezeitung.

Multifunktionskartenterminals (MKT) wie etwa das card star medic/2 von Celectronic sind Kartenlesegeräte, die sowohl die heutige Krankenkassenkarte wie die künftige eGK und den Heilberufsausweis der Ärzte, Apotheker und des medizinischen Personals lesen können. Nach dem Testszenario der eGK müssen sie über einen LAN-Anschluss verfügen und sich direkt beim Konnektor anmelden können, der dann den verschlüsselten Zugang in das Gesundheitsnetzwerk freischaltet.

Ältere, für andere Einsatzzwecke gefertigte MKT-Versionen verfügen jedoch nicht über einen LAN-Anschluss, sondern werden via USB an einen PC angeschlossen. Gemäß der ministeriellen Weisung muss dieser PC nun als zertifizierter Proxy für das Kartenterminal agieren. Der PC in der Praxis oder der Apotheke muss gewissermaßen als "Kombigerät" von der Gematik beziehungsweise vom beauftragten Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft und abgenommen werden.

Zur elektronischen Gesundheitskarte und der Reform des Gesundheitswesens siehe auch:

(Detlef Borchers) / (jk)