Koalitionsvertrag: Ampel will Vorratsdatenspeicherung rechtssicher gestalten
Das neue Regierungsbündnis setzt bei der inneren Sicherheit auf Kompromisse wie die "Login-Falle" und strebt einen "umfassenden digitalen Aufbruch" an.
SPD, Grüne und FDP haben am Mittwoch nach gut einmonatigen Verhandlungen ihren Koalitionsvertrag vorgestellt und veröffentlicht. Vor allem im Bereich der inneren Sicherheit ist der Plan von Kompromissen geprägt. So enthält er kein klares Aus für das massenhafte Sammeln von Verbindungs- und Standortinformationen oder für den Einsatz von Staatstrojanern.
Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung
Auf den 177 Seiten heißt es: "Angesichts der gegenwärtigen rechtlichen Unsicherheit, des bevorstehenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs und der daraus resultierenden sicherheitspolitischen Herausforderungen werden wir die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten, dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können."
Eine unterschieds- und anlasslose Speicherung von Nutzerdaten soll es damit nicht mehr geben. Es dürfte dann auf ein Quick-Freeze-Verfahren hinauslaufen, bei dem Provider in Verdachtsfällen auf Zuruf von Ermittlern Verkehrsdaten speichern müssen, oder auf eine auf gewisse Kriminalitätsbereiche eingeschränkte Aufbewahrungspflicht auf Vorrat. Während der Koalitionsgespräche hatte vor allem die geschäftsführende Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) darauf gedrängt, in das Papier keine Klausel zur Vorratsdatenspeicherung einzufügen und die aktuell geltende, aber gerichtlich ausgesetzte Vorschrift beizubehalten.
Login-Falle statt Klarnamenzwang
Etwa mit einer Login-Falle will die Ampel zugleich "grundrechtsschonende und freiheitsorientierte Instrumente schaffen", um die Identifizierung von Tätern zu erreichen. Dabei sollen vor allem Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook und Twitter gemeinsam mit der Polizei eng zusammenarbeiten, um Verdächtige und deren IP-Adresse zu ermitteln, sobald sie sich erneut einloggen. Ermittler könnten die Internetkennung dann mit Bestandsdaten der Zugangsanbieter abgleichen und so deren Namen und Anschrift erhalten.
Das Konzept für die Login-Falle stammt vom netzpolitischen Verein D64, der der SPD nahesteht. Dieser bezeichnet den Ansatz als zielgerichtetes Instrument der Strafverfolgung, um Verbrechen aufzuklären, ohne die Allgemeinheit unter Pauschalverdacht zu stellen. Der sonst in SPD-Kreisen bereits geforderte Klarnamenzwang soll damit verhindert werden. In diesem Sinne halten die Koalitionäre fest: "Allgemeine Überwachungspflichten, Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation und eine Identifizierungspflicht lehnen wir ab. Anonyme und pseudonyme Online-Nutzung werden wir wahren."
Videoüberwachung, Schwachstellen und Staatstrojaner
"Videoüberwachung kann die Präsenz einer bürgernahen Polizei nicht ersetzen, sie aber an Kriminalitätsschwerpunkten ergänzen", lautet eine weitere Ansage. Einen flächendeckenden Einsatz von Kameras und "biometrischer Erfassung zu Überwachungszwecken lehnen wir ab". Das Recht auf Anonymität sei "sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet" zu gewährleisten.
Die Ausnutzung von Schwachstellen bei IT-Systemen steht laut der Übereinkunft "in einem hochproblematischen Spannungsverhältnis zur IT-Sicherheit und den Bürgerrechten". Der Staat werde daher "keine Sicherheitslücken ankaufen oder offenhalten", sondern sich in einem Schwachstellenmanagement unter Federführung eines unabhängigeren Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) "immer um die schnellstmögliche Schließung bemühen".
Für den Einsatz von staatlicher und kommerzieller Überwachungssoftware will die Ampel die Eingriffsschwellen hochlegen und die bestehenden Befugnisse etwa für die Polizei so anpassen, dass immer die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für heimliche Online-Durchsuchungen zu beachten sind. Die Staatstrojaner-Lizenz für das Bundesamt für Verfassungsschutz werde im Rahmen der geplanten Überwachungsgesamtrechnung überprüft. Die Bundespolizei soll die von Schwarz-Rot beschlossene Befugnis zum Abhören von WhatsApp & Co. per "Quellen-TKÜ" und zur Online-Durchsuchung solange nicht erhalten, bis der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sichergestellt ist.
Hackerbehörde Zitis: Klare Regeln und lückenlose Aufsicht garantiert
Transparenz und effektive Kontrolle sollen bei diesen tief in die Grundrechte einschneidenden Werkzeugen sichergestellt werden. Die Koalition will ferner für die staatliche Hackerbehörde Zitis und für Bund-Länder-Institutionen wie das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum gesetzliche Grundlagen schaffen, die Verantwortlichkeiten klarer regeln und eine lückenlose Aufsicht garantieren.
Das verfassungsrechtliche Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten wollen die drei Parteien achten und auch bei den Agenten die Kontrolle ausbauen. "Das Sicherheitsrecht des Bundes, einschließlich der Übermittlungsvorschriften reformieren wir umfassend", lautet hier das Vorhaben. Die Arbeit der Geheimdienste soll "durch eine fundierte wissenschaftliche Analyse gestärkt und differenziert" werden.