Telekom-Berater: Keine frühe Kenntnis von VoiceStream-Kauf
Im Frankfurter Musterprozess enttäuschter Kleinanleger gegen die Deutsche Telekom haben weitere Zeugen die Version des früheren Staatskonzerns zum milliardenschweren Zukauf des US-Mobilfunkers VoiceStream gestützt.
Im Frankfurter Musterprozess enttäuschter Kleinanleger gegen die Deutsche Telekom haben weitere Zeugen die Version des früheren Staatskonzerns zum milliardenschweren Zukauf des US-Mobilfunkers VoiceStream gestützt. Er habe von dem Geschäft erst aus der Zeitung erfahren, sagte heute vor dem Oberlandesgericht Frankfurt der Deutsche-Bank-Manager Alexander Brunckhorst, der den Börsengang der Telekom begleitet hat. Auch ein Anwalt der US-Kanzlei Cleary Gottlieb, Stehen & Hamilton sagte aus, dass für ihn die VoiceStream-Übernahme nicht frühzeitig erkennbar war.
Bei dem Prozess geht es in einem wesentlichen Streitpunkt um die Frage, wann genau die Deutsche Telekom den 39 Milliarden Euro schweren Deal mit dem US-Unternehmen aus Seattle eingefädelt hat. Die rund 16.000 Anleger verlangen Schadenersatz in Höhe von 80 Millionen Euro für erlittene Kursverluste, weil sie sich vom Prospekt zum dritten Telekom-Börsengang im Juni 2000 nicht richtig informiert fühlen. Ihr Vorwurf: Der Konzern habe die VoiceStream-Übernahme bereits vor der Erstellung des Prospekts im Juni 2000 verabredet, dies aber rechtswidrig verschwiegen.
Der frühere Telekom-Vorstandschef Ron Sommer und auch der jetzige Finanzvorstand Karl-Gerhard Eick haben dies bereits vor dem OLG bestritten. Ihrer Darstellung zufolge wurde der Kauf erst im Juli 2000 innerhalb weniger Tage abgewickelt. An diesem Dienstag werden Sommer-Nachfolger Kai-Uwe Ricke und der frühere Telekom-Vorstand Max Hirschberger zu dem Thema aussagen.
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(dpa) / (anw)