Verkehrswende: EU-Parlament stimmt für mehr Ladesäulen und CO₂-Limit für Schiffe

Das EU-Parlament stimmt für mehr Tankstellen für alternative Kraftstoffe, leichter bedienbare Ladestationen und weniger umweltschädliche Schiffskraftstoffe.

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Elektroauto Kia EV6 und Knaus Sport 400 E.Power an einer niederländischen Schnellladestation des Betreibers Fastned auf unserem Wohnwagen-Reise-Praxistest.

(Bild: Clemens Gleich)

Lesezeit: 3 Min.
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Im Rahmen des Gesetzespakets "Fit für 55", wurden vom EU-Parlament neue Regeln für den Verkehr beschlossen. Das bessere Angebot an alternativen Kraftstoffen soll das Aufkommen von Elektroautos und die Dekarbonisierung des Straßenverkehrs beschleunigen. Neue Emissionsvorgaben sollen zudem den CO₂-Ausstoß, aber auch die landnahen Schadstoffemissionen vor allem durch Ruß und Schwefeldioxid des Schiffsverkehrs senken helfen.

Demnach müssen entlang der Straßen des transeuropäischen Verkehrsnetzes "TEN-T" bis 2026 mindestens alle 60 Kilometer Ladestationen mit einer Mindestleistung von jeweils 400 kW aufgestellt werden, bis 2028 soll der Wert auf 600 kW steigen. Alle 120 Kilometer müssen Ladestationen für elektrisch angetriebene Lkw und Busse bereitstehen. Das Ziel lautet, sie bis 2028 auf der Hälfte der Hauptverkehrsstraßen der EU zu installieren. Ihre Leistung muss zwischen 1400 und 2800 kW pro Ladepunkt betragen.

Bis 2031 muss darüber hinaus mindestens alle 200 Kilometer eine Wasserstofftankstelle entlang des TEN-V-Kernnetzes verfügbar sein. An allen Tankstellen für alternative Kraftstoffe oder Ladestationen muss eine Bezahlung per Karte, Smartphone oder auch mittels QR-Code möglich sein, ohne ein Abonnement abschließen zu müssen. Der Preis muss pro kWh, pro Kilogramm oder pro Minute bzw. Ladevorgang angegeben werden. Bis 2027 muss die Kommission zudem eine EU-Datenbank für alternative Kraftstoffe schaffen, die Transparenz bezüglich Verfügbarkeit, Wartezeiten und Preise an den verschiedenen Ladestationen bzw. Tankstellen ermöglicht.

Schiffe müssen ihre Treibhausgasemission verringern. Der Anteil der Treibhausgase in der Energiequelle, die sie nutzen, muss dazu ab 2025 um zwei Prozent und ab 2050 um 80 Prozent unter das Niveau von 2020 sinken. Gemeint sind alle Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von mehr als 5000. Sie erzeugen 90 Prozent der CO₂-Emissionen des Schiffsverkehrs. Bei ihnen gilt es für die gesamte Energie, die an Bord in oder zwischen EU-Häfen verbraucht wird, und für 50 Prozent des Verbrauchs zwischen Abfahrts- oder Ankunftshafen außerhalb der EU oder in EU-Gebieten "in äußerster Randlage". Um die Luftverschmutzung in den Häfen zu verringern, müssen Schiffe, die in den großen Häfen in der EU festgemacht sind, ab 2030 ihren gesamten Energiebedarf mit Landstrom decken.

Die Vorschriften für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe gelten vorbehaltlich der Zustimmung des EU-Rates, die nur noch eine Formsache ist, sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten, jene für nachhaltige Schiffskraftstoffe ab dem 1. Januar 2025. Sie sollen helfen, schneller mehr Fahrzeuge mit alternativen Antrieben auf die Straßen zu bringen. Laut EU-Kommission sei der Verkehr 2019 für etwa ein Viertel der gesamten CO₂-Emissionen der EU verantwortlich gewesen, 71,7 Prozent davon aus dem Straßenverkehr. Mit dem Klimaschutzpaket strebt die Kommission an, die Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um mindestens 55 Prozent zu reduzieren.

(fpi)