ZDF-Fernsehrat beschließt Verfahren für Test der Internetangebote

Künftig soll zum Test eines geplanten Angebots der Intendant dem Fernsehrat eine Projektbeschreibung vorlegen, in der unter anderem die Kosten dargelegt werden und ob das geplante Angebot zum öffentlichen Auftrag gehört.

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  • dpa

Der ZDF-Fernsehrat hat heute in Mainz ein Verfahren für einen künftigen 3-Stufen-Test der ZDF-Internetangebote beschlossen. Das Gremium werde dabei "transparent und nachvollziehbar" vorgehen, wie Fernsehratsvorsitzender Ruprecht Polenz in einer Beschlussvorlage unterstrich. "Wir wollen den bürokratischen Aufwand möglichst begrenzen. Wir dürfen uns nicht in Detailfragen verlieren, sondern müssen uns auf die wesentlichen und wirklich entscheidungserheblichen Gesichtspunkte konzentrieren."

Der Test wird 2009 im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingeführt. Die Aufsichtsgremien prüfen unter anderem, ob ein neues Angebot mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag vereinbar ist und wie es sich auf den Wettbewerb auswirkt. Die ARD hatte im November beschlossen, sich mit einer zentralen Koordinierungsgruppe unter Federführung des SWR auf den 3-Stufen-Test vorzubereiten. "Wir haben uns schon bisher sehr eng mit den Gremien der ARD abgestimmt und wollen das auch in Zukunft so halten", erklärte Polenz.

Ausgangspunkt für das Verfahren beim ZDF ist laut Mitteilung eine Projektbeschreibung, die der Intendant dem Fernsehrat vorlegt. Darin werde neben Angaben zu den Kosten dargelegt, ob das geplante Angebot zum öffentlichen Auftrag gehört und ein Beitrag zum publizistischen Wettbewerb in qualitativer Hinsicht ist. Wird ein Verfahren eingeleitet, werde die Projektbeschreibung im Internet-Auftritt des ZDF veröffentlicht, um Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme zu gewähren.

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(dpa) / (anw)