Elektronische Gesundheitskarte: Verträge unterzeichnet

Der 10.000er-Test ist der erste Großeinsatz der elektronischen Gesundheitskarte – alle Voraussetzungen dafür sollen nun geschaffen sein.

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Von
  • Detlef Borchers

Mit der Unterzeichnung des Projektvertrages durch den sächsischen Projektträger SaxMediCard und der Dachgesellschaft gematik kann der so genannte "10.000er-Test" der elektronischen Gesundheitskarte beginnen. Den ersten Vertrag dieser Art hatte vor einer Woche die Modellregion Bochum-Essen unterzeichnet, danach folgten die Modellregionen in Heilbronn und Ingolstadt; Trier, Bremen sowie Flensburg fehlen noch, die Unterschriften unter diese Verträge sollen aber noch im April nachgereicht werden. Parallel dazu hat die Bundesärztekammer die Voraussetzung für den 10.000er-Test geschaffen und die Root-Instanz in Betrieb genommen, die den elektronischen Heilberufsausweis der Ärzte zertifiziert und ausgibt. Auch die Bundesapothekerkammer soll in diesen Tagen mit ihrer Root-Instanz an das Internet angeschlossen werden.

Der 10.000er-Test ist der erste Großeinsatz der elektronischen Gesundheitskarte. Er soll in den Testregionen im Sommer starten und im nächsten Jahr zu einem 100.000er-Test ausgebaut werden. Verlaufen diese Tests reibungslos, so kann der Rollout der elektronischen Gesundheitskarte im Jahr 2008 beginnen. Parallel zu diesen Tests in den Modellregionen gibt es Labortests, die die Gematik durchführt. Zu diesen Labortests gehören "Hacker-Tests", bei denen die Datensicherheit der elektronischen Gesundheitskarte auf "Herz und Nieren" getestet wird.

Zur Ausgabe der ersten Gesundheitskarten in den Modellregionen ist eine juristische Debatte über den Rechtsstand dieser Karten ausgebrochen. In Deutschland gibt es ein Beschlagnahmeverbot für medizinische Einrichtungen in Arztpraxen und Krankenhäusern. Schon die externe Datenverarbeitung ist aber von diesem Beschlagnahmeverbot ausgenommen. Nun diskutieren Juristen, ob die Gesundheitskarte im Sinne der externen Datenverarbeitung definiert werden kann oder als Bestandteil einer hochkritischen Sicherheitsarchitektur gilt und daher unter das Beschlagnahmeverbot fällt.

Zur elektronischen Gesundheitskarte und der Reform des Gesundheitswesens siehe auch:

(Detlef Borchers) / (jk)