Staatsanwalt fordert über fünf Jahre Haft für Alexander Falk

Für fünf Jahre und neun Monate soll der ehemalige Internetunternehmer Alexander Falk hinter Gitter. Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass sich der Verlagserbe des Betrugs in besonders schwerem Fall schuldig gemacht hat.

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  • dpa

Der frühere Internetunternehmer Alexander Falk soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für fünf Jahre und neun Monate in Haft. Diesen Strafantrag stellten die Ankläger am heutigen Montag vor dem Hamburger Landgericht. Nach mehr als dreijähriger Verhandlung sehen sie es als erwiesen an, dass Falk des Betrugs in einem besonders schweren Fall schuldig ist. Bei der Strafzumessung für den Angeklagten müsse das "hohe Maß an krimineller Energie und der hohe entstandene Schaden berücksichtigt werden", sagte die Staatsanwältin.

Der 38-jährige Falk und vier Mitangeklagte sollen den Wert der Internetfirma Ision durch Scheingeschäfte in die Höhe getrieben und dadurch im Jahr 2000 einen überzogenen Verkaufserlös erzielt haben. Nach Meinung der Ankläger hat Falk erkannt, dass seine Umsatzpläne für das Unternehmen kurz vor dem Platzen der New-Economy-Blase nicht realisierbar waren. Das Gericht geht im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft aber nur noch von einem versuchten Betrug aus.

Falk habe aus "Gier nach Geld" fiktive Umsätze für Quartals- und Jahresabschlüsse erzeugen wollen, sagte die Vertreterin der Anklage bei ihrem Plädoyer. Ziel sei es gewesen, den späteren Käufer eines größeren Ision-Aktienpakets durch falsche Angaben über Umsatzentwicklung und Verluste zu täuschen und den Börsenkurs des Unternehmens zu manipulieren. Die Staatsanwaltschaft beziffert den entstandenen Schaden auf 37,1 Millionen Euro. Diese Summe entspricht ihren Angaben zufolge der Differenz zwischen der Kaufsumme und dem Betrag, der bei Kenntnis der realen Geschäftssituation bezahlt worden wäre.

Ein weiterer Angeklagter soll nach Willen der Staatsanwaltschaft wegen Betrugs in einem besonders schweren Fall für vier Jahre und sechs Monate in Haft. Für zwei andere Mitangeklagte forderte die Anklagebehörde Haftstrafen von drei Jahren wegen Beihilfe in einem besonderes schweren Fall von Betrug. Ein vierter Angeklagter soll dafür nach Meinung der Staatsanwaltschaft zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt werden.

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(dpa) / (vbr)