Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten in der Telekommunikation

Bei den Überwachungsplänen geht es um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Bereits Anfang 2004 nahm die EU einen neuen Anlauf, um die Speicherung der Verbindungsdaten aller Arten von Telekommunikation und deren Weitergabe an die staatlichen Behörden gesetzlich zu regeln. Bei den Überwachungsplänen in Brüssel, die vom EU-Rat und der EU-Kommission mit Nachdruck vorangetrieben wurden, geht es prinzipiell um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung des Telefonierens im Fest- und Mobilfunknetz sowie bei der E-Mail- und VoIP-Nutzung anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden.

Die Kommission etwa erhoffte sich durch die Vorratsdatenspeicherung bessere Möglichkeiten zur Prävention, Aufklärung und Verfolgung schwerer Straftaten, vor allem im Bereich Terrorismus und organisierter Kriminalität. Ein Harmonisierungsbedarf innerhalb der EU sei gegeben, da einzelne Mitgliedsstaaten nationale Maßnahmen zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet hätten oder dies planen würden.

Die Auseinandersetzung in den einzelnen Mitgliedsländern, auf EU-Ebene zwischen Rat, Kommission und Parlament sowie zwischen EU-Behörden und den jeweiligen Ratspräsidentschaften zog sich über Jahre hin. Aber auch wenn auf EU-Ebene ein endgültiger Beschluss gefasst ist, bleibt noch ein gewisser Spielraum, wie die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. So sind teilweise maximale Speicherfristen von bis zu 24 Monaten diskutiert worden, wobei die nationalen Gesetze auch niedrigere Fristen definieren könnten.

Die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand oder Voice-over-IP-Nutzung anfallen, wird uns bis zur Umsetzung in nationales und EU-Recht ebenso noch einige Zeit beschäftigen wie die praktischen Auswirkungen der beschlossenen Maßnahmen. Wir dokumentieren daher hier die wichtigsten Artikel aus der bisherigen Berichterstattung auf heise online und neue, aktuelle Meldungen mit einer Linkliste in umgekehrt chronologischer Reihenfolge:

  • Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG (PDF-Datei)
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung: Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (PDF-Datei)