Missing Link: Zur Gewalt in Computerspielen 20 Jahre nach der Amoktat von Erfurt

Robert Steinhäuser tötete am 26. April 2002 16 Menschen und sich selbst, danach wurde viel über "Killerspiele" diskutiert. Ein Blick zurück und auf das Heute.

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Gedenken an die Opfer des Amoklaufs am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt.

(Bild: Martin Schutt, dpa)

Lesezeit: 35 Min.
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Gewalt kann Macht nur zerstören, sie kann sich nicht an ihre Stelle setzen.
Hannah Arendt

"Eine solche Rohheit hat auch etwas damit zu tun, dass wir insgesamt schrittweise Übergriffe hingenommen haben", sagte der frühere SPD-Chef Kurt Beck im Februar dieses Jahres zu den Morden an einem 29 Jahre alten Oberkommissar und einer 24 Jahre alten Polizeianwärterin im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz. Insbesondere durch das Internet habe sich Brutalität in die Gesellschaft geschlichen und bei vielen Menschen die Hemmschwelle zur Gewalt gesenkt. Und noch einen Aspekt nannte Beck, der für die Förderung der Gewalt wichtig sei: "bestimmte Videospiele".

In der jüngeren Vergangenheit waren solche Äußerungen nicht so häufig zu vernehmen, insofern und auch, weil Beck mittlerweile im Ruhestand und längst nicht mehr Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist, klingt er wie eine Stimme aus der Vergangenheit. Wenn es in jüngster Zeit zu größeren Gewalttaten Einzelner kam, dann war eher die Rede von "Radikalisierung im Netz", zumal immer häufiger Islamisten und Rechtsradikale mit ideologisch motivierten Mordtaten in Erscheinung traten. Zu Lebzeiten Robert Steinhäusers gab es noch nicht die sozialen Medien, wie wir sie heute kennen. Mit seinen Mordtaten löste er eine breite Debatte aus, die auch auf heise online ihren Niederschlag fand.

"Missing Link"

Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.

Steinhäuser erschoss am 26. April 2002, dem Tag der letzten schriftlichen Abiturprüfungen im Gutenberg-Gymnasium in Erfurt zwölf Lehrerinnen und Lehrer, eine Schülerin und einen Schüler, eine Schulsekretärin, einen Polizisten und sich selbst. Er war seit Herbst 2000 ein "sehr aktives" Mitglied eines Schützenvereins, bekam im Jahr darauf Besitzkarten für langläufige Waffen und kaufte sich eine Pistole und eine Pumpgun. Am Morgen des Tattages habe er sich mit einem Egoshooter auf seine Tat "eingestimmt", heißt es in dem abschließenden Bericht der "Kommission Gutenberg-Gymnasium" (PDF) des damaligen thüringischen Justizministers Karl Heinz Gasser, der knapp zwei Jahre nach dem Amoklauf vorgelegen hatte.

Schnell nach Steinhäusers Amoklauf wurde das Jugendschutzgesetz überarbeitet, am 21. Juni 2002 passierte es den Bundesrat. Computerspiele sollten ähnlich wie Kino- und Videofilme mit differenzierten Altersfreigaben gekennzeichnet werden. Alle Neuen Medien, beispielsweise Websites, sollen auf den Index gesetzt werden können und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auch ohne Antrag Medien aller Art auf eine Verbotsliste setzen können.

Ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle können "Trägermedien, die den Krieg verherrlichen, die Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt" werden, hieß es. 2003 wurde die Alterskennzeichnung von Computerspielen im Jugendschutzgesetz verankert und an die Obersten Landesjugendbehörden übertragen. Für den Handel wurde eine Freigabekennzeichnung rechtlich bindend.

Auch wurde das Waffengesetz verschärft. Das Mindestalter für Sportschützen zum Erwerb großkalibriger Waffen wurde auf 21 Jahre angehoben, Sportschützen unter 25 Jahren müssen eine medizinisch-psychologische Untersuchung absolvieren. Pumpguns wurden verboten.

Das Thüringer Schulgesetz wurde ebenfalls novelliert. Steinhäuser war im Oktober 2001 wegen eines gefälschten Attests der Schule verwiesen worden. Er war volljährig, deshalb wurden die Eltern nicht darüber informiert, sie konnten somit nicht wissen, dass ihr Sohn zwar täglich das Haus verließ, aber gar nicht zur Schule ging. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern stand der 19-Jährige ohne Abschluss da, einen automatischen Realschulabschluss nach der 10. Klasse gab es damals nicht. Als Reaktion auf den Amoklauf konnten Schüler der Gymnasien ab 2003 auf eigenen Wunsch am Ende der 10. Klasse an einer Prüfung teilnehmen. Seit 2004 ist diese Prüfung in Thüringen Pflicht.