Bundestagswahl 2021: Was bei Überwachung und Sicherheit passieren soll

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Auf die vielen, mit CDU und CSU beschlossenen Überwachungsgesetze will die SPD nicht einfach draufsatteln. Sie zitiert das Bundesverfassungsgericht mit der Ansage, dass "die Freiheitswahrnehmung der Bürger" durch die Summe der staatlichen Überwachungsmaßnahmen "nicht total erfasst und registriert werden" darf. Die Sozialdemokraten wollen daher "ein dauerhaftes, regelmäßiges und unabhängiges Monitoring der Gesetze im Sicherheitsbereich schaffen".

Die anonyme und pseudonyme Nutzung des Netzes schütze viele Journalisten und Freiheitskämpfer in aller Welt vor Verfolgung und Bedrohung, ist dem Programm der SPD zu entnehmen. Man sei daher "gegen eine Klarnamenpflicht im Netz". Das sei eine wichtige Voraussetzung für eine freie Meinungsäußerung und der beste Schutz vor Diskriminierungen. In einem früheren Entwurf hatte sich das noch ganz anders angehört. Selbst SPD-Hardliner bei der inneren Sicherheit setzen inzwischen aber statt einer Identifizierungspflicht gegenüber Netzwerkbetreibern auf eine stärker zielgerichtete "Login-Falle".

"Eine technisch sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist für uns selbstverständlich", hält die Partei fest. "Digitale Hintertüren sollen nicht offen gehalten werden." Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) will sie als "zentrale, unabhängige und ausschließlich präventiv ausgerichtete Cybersicherheitsbehörde" stärken und die Verschlüsselungsforschung ausbauen. Hersteller sollen verpflichtet werden, ihre Produkte und Dienste so zu konzipieren, dass sie sicher sind bei den Voreinstellungen die sicherste Variante wählen (Security by Design and by Default).

Im Kampf gegen Cyberattacken, Desinformation und Terrorismus wollen die Sozialdemokraten dafür sorgen, "dass Bund, Länder und Kommunen besser und schneller Hand in Hand arbeiten können". Zudem sei auch im Netz ein konsequentes Vorgehen gegen Hasskriminalität, Betrug und andere Straftaten entscheidend. Dafür brauche es "personell hinreichend ausgestattete Strafverfolgungsbehörden". Die nationalen Schutzvorschriften im Strafgesetzbuch und Netzwerkdurchsetzungsgesetz sollen weiterentwickelt werden, verbindliche Regeln auf europäischer Ebene mit dem Digital Service Act kommen.