Bundestagswahl 2021: Was bei Überwachung und Sicherheit passieren soll

Seite 5: AfD

Inhaltsverzeichnis

"Zur Verbesserung der Fahndungsmöglichkeiten sollen die Polizeibehörden an kriminalitätsneuralgischen Plätzen und Gebäuden eine Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung einsetzen können", verlangt die AfD. Bei der Fahndung nach unbekannten Tätern soll es erlaubt werden, "vorhandenes DNS-Spurenmaterial auch auf biogeografische Merkmale der gesuchten Person untersuchen zu lassen". Man wende sich aber "gegen jeglichen Missbrauch digitaler Techniken, die zur Überwachung oder Bevormundung von Bürgern und Unternehmen führen".

Den behördlich organisierten "Verfassungsschutz", der die AfD beobachtet, muss dem Programm der AfD zufolge "schnellstmöglich auf den Prüfstand gestellt und so reformiert werden, dass er in Zukunft nicht mehr als parteipolitisches Instrument gegen politische Gegner missbraucht werden kann".

Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie Datenschutz durch Technik und Voreinstellungen wollen die Rechtskonservativen gesetzlich als Standard verankert wissen. Öffentliche Ausgaben für die Erforschung und Anwendung von Quanten-Kryptographie müssten aus Gründen der nationalen Sicherheit, der Vermeidung von Wirtschaftsspionage und für die IT-Sicherheit der Bürger umgehend und deutlich aufgestockt werden.

Kommunale kritische Infrastrukturen und Einrichtungen müssten besser vor Hackerangriffen geschützt werden, lautet ein weiterer Appell. Das BSI soll zu einer Behörde des digitalen Verbraucherschutzes ausgebaut werden. Die zahlreichen IT-Sicherheitsgesetze und -strategien hierzulande müssten umgehend aktualisiert und konsolidiert werden, da die Komplexität sonst zu hoch sei. Behörden dürften keine Software-Hintertüren nutzen: "Sicherheitslücken sind sofort zu melden und konsequent zu schließen."