FCC setzt neue Vorschrift für Videodienste in Kraft

Nach der umstrittenen Anordnung der US-Aufsichtsbehörde soll Neulingen der Eintritt in den Markt mit Videodiensten erleichtert werden.

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Die US-Aufsichtsbehörde Federal Communications Commission (FCC) hat eine nicht unumstrittene neue Vorschrift für die Vergabe von Lizenzen für Videodienste in Kraft gesetzt. Die bereits im Dezember vergangenen Jahres beschlossene Regelung (PDF-Dokument) soll neuen Anbietern den Zugang zum Markt erleichtern. Danach sollen die zur Lizenzerteilung befugten lokalen Behörden den Entscheidungsprozess beschleunigen und keine außergewöhnlichen Sonderauflagen mehr erteilen. Mit der mit den drei Stimmen der republikanischen Kommissionsmitglieder gefällten Entscheidung will die FCC den Wettbewerb stärken. Die beiden Demokraten in der Kommission hatten dagegen gestimmt.

Zuvor hatten insbesondere Telekommunikationsanbieter, die in das traditionell von den Kabelnetzbetreibern dominierte Geschäft einsteigen wollen, über zu lange Antragslaufzeiten und willkürlichen Auflagen geklagt. Die FCC verfügte nun, dass ein Lizenzantrag nach 90 Tagen ohne Bescheid als genehmigt gelte. Gleichzeitig setzt die Kommission den von den Kommunen für die Lizenz erhobenen Gebühren eine Obergrenze. Zudem dürften die Gemeinden die Lizenzerteilung nicht mehr von anderen Leistungen wie etwa dem Aufbau von Mobilfunksendern oder kommunaler Infrastruktur abhängig machen.

Während die IP-Netzbetreiber die Vorschrift begrüßen, erwägen Vertreter der Bundesstaaten und Gemeinden, gegen die Entscheidung vorzugehen. Ihrer Ansicht nach mischt sich die Bundesbehörde unrechtmäßig in lokale Zuständigkeiten ein – eine Meinung, die auch die demokratischen Kommissionsmitglieder teilen. Zwar hat die FCC nicht die Möglichkeit, ein bundesweit einheitliches Vergabesystem zu schaffen. Doch glaubt der FCC-Vorsitzende Kevin Martin, die FCC dürfe Vorgehensweisen der örtlich zuständigen Behörden reglementieren.

Kritiker der FCC-Entscheidung betonten, dass sich die Kommission bei den "unverhältnismäßigen Auflagen" auf alte Einzelfälle stütze. Die neue Regel, so befürchten sie, würde die Mitbestimmung der Kommunen über die in den Netzen angebotenen Inhalte untergraben und zum Beispiel die Verbreitung öffentlich geförderter und kommunaler Medienprojekte gefährden. Zudem erschwere die Begrenzung der Gebühren die Finanzierung solcher Projekte. Insgesamt gefährde die Regulierung die Neutralität der Netze und leiste den kommerziellen Interessen großer Anbieter Vorschub.

Zum Thema Netzneutralität siehe auch: