NSA darf Bespitzelungen fortsetzen

Ein Berufungsgericht hat einen Aufschub des Mitte August verhängten Bespitzelungsverbots für den US-Geheimdienst erlassen.

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Die US-Regierung hat sich vor einem Berufungsgericht gegen Bürgerrechtler unter anderem von der American Civil Liberties Union im Streit um Bespitzelungen des Geheimdienstes NSA vorerst durchgesetzt. Die Richter des Court of Appeals for the Sixth Circuit haben einem Antrag auf Aussetzung des im August von einer Bundesrichterin verhängten Bespitzelungsverbots stattgegeben. Das Gericht zeigte sich laut Mitteilung (PDF-Datei) von den Argumenten der Regierung überzeugt, das Terrorist Surveillance Program werde irreparabel geschädigt, wenn es im noch laufenden Verfahren gestoppt würde.

Bundesrichterin Anna Diggs Taylor hatte Mitte August die nach dem 11. September 2001 von der NSA aufgenommene, nicht richterlich abgesegnete Überwachung von Telefongesprächen für verfassungswidrig erklärt und verboten. Anfang September wandte sich die US-Regierung an das Berufungsgericht mit dem Antrag auf Aufschub der von Taylor erlassenen Einstweiligen Verfügung, solange ein kurz nach dem Verbot eingereichter Einspruch noch in der Schwebe sei. Die Bürgerrechtler hatten ihre Klage im Januar eingereicht.

Siehe zum Thema auch: (anw)