Freitag: Google als Saurons Auge verklagt, Niemann wehrt sich im Schach-Skandal

Datenschutz-Klage gegen Google + Carlsen & Chess.com verklagt + Habeck pusht Smart Meter + Mazda 2 Hybrid im Test + Update für Windows 10 + Datenschutz-Podcast

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Weibliches Gesicht wird biometrisch erfasst

(Bild: ImageFlow/Shutterstock.com)

Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Frank Schräer

Für Google Fotos, Nest und Assistant lege Google biometrische Profile ohne Zustimmung an. Das verstoße gegen Datenschutz in Texas, sagt der texanische Generalstaatsanwalt und verklagt den Konzern. Ebenfalls verklagt werden Schach-Weltmeister Magnus Carlsen und die weltgrößte Schach-Website Chess.com. Großmeister Hans Niemann sieht sich wegen Betrugsvorwürfen verleumdet und fordert Schadensersatz in dreistelliger Millionenhöhe. Derweil wird der Bundeswirtschaftsminister ungeduldig, weil ihm die Verbreitung von Smart Metern für Strom und (andere) Heizenergie zu langsam geht – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Der texanische Generalstaatsanwalt weitet seinen juristischen Feldzug gegen Tech-Konzerne mit einer neuen Klage gegen Google aus. Er wirft Google vor, biometrische Profile von Personen ohne deren Zustimmung zu erstellen. Damit habe der Konzern gegen ein texanisches Datenschutz-Gesetz verstoßen. Es geht sowohl um Gesichts- als auch um Stimmerkennung, denn die Klage umfasst Google Fotos, den Sprachassistenten "Google Assistant" sowie Technik der Smarthome-Marke Nest. Googles Gesichtserkennungsfunktion sei wie Saurons Auge, sagt die Klage von Texas.

Zu gerichtlichen Schritten greift auch der des Betrugs beim Schach bezichtigte Großmeister Hans Moke Niemann und geht damit in die Offensive. Die Anschuldigungen hätten zu einem Boykott gegen ihn geführt, was ihn seiner Lebensgrundlage beraube. Tatsächlich seien die Vorwürfe unbegründet. Deshalb verklagt der 19-jährige Niemann Weltmeister Sven Magnus Carlsen, dessen Online-Schachplattform, die größte Schach-Website Chess.com und andere auf mindestens 100 Millionen Dollar Schadenersatz im Schach-Skandal: Niemann verklagt Carlsen und Chess.com wegen Verleumdung.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will beim Einsatz vernetzter Zähler für Wärme und Strom Tempo machen. Der Grünen-Politiker sagte am Donnerstag bei einer Veranstaltung der Deutschen Energie-Agentur, es sei viel Zeit verloren worden. Er wolle Smart Meter schneller verbreiten. Zwar gäbe es Kritik von Datenschützern an Smart Metern und Habeck will die berechtigten Sorgen ernst nehmen, man müsse aber vorankommen. Hürden für Smart Meter sollten möglichst weggeräumt werden, ohne das Vertrauen der Bürger zu gefährden: Minister Habeck will Smart Meter, und zwar pronto.

Während Smart Meter den Energieverbrauch senken können, sollen Hybridantriebe wie der des neuen Mazda 2 fossile Brennstoffe sparen. Der Test des Mazda 2 Hybrid zeigt, dass es sich nicht nur um ein gekonnt gemachtes Auto, sondern vor allem ein sehr sparsames handelt. Das Konzept, das Mazda vom Toyota Yaris übernommen hat, ist gut, der Verbrauch sogar rekordverdächtig. Dabei ist es verblüffend, wie mühelos es gelingt, mit dem Hybridantrieb von Toyota niedrigste Verbrauchswerte zu erzielen, wie der Test des Mazda 2 Hybrid verdeutlicht: Yaris-Klon mit sehr geringem Verbrauch.

Mazda 2 Hybrid Exterieur (4 Bilder)

Den kennste doch?! Ja, der Mazda 2 Hybrid ist ein Toyota Yaris mit anderem Marken-Logo. Das aber ist kein Nachteil. Basispreis: Ab 22.190 Euro.
(Bild: Christoph M. Schwarzer)

Microsoft verteilt das Feature-Update 22H2 für Windows 10 ab sofort für alle Nutzerinnen und Nutzer. Damit erhält Windows-10 nur etwa einen Monat nach Windows 11 das jährliche Software-Facelift. Allerdings sind nähere Informationen zu der Aktualisierung kaum verfügbar. Windows Home- und Pro-Nutzer bekommen damit rund 18 Monate, bis zum 14.05.2024, Support. Die Enterprise-Edition unterstützt Microsoft hingegen bis zum 13.05.2025: Microsoft verteilt 22H2-Update für Windows 10 für alle.

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewährt Personen, deren Daten erhoben und verarbeitet werden, viele eigene Rechte, die sogenannten "Betroffenenrechte". Gänzlich neu im Vergleich zu älteren Gesetzen wie dem alten Bundesdatenschutzgesetz billigt Art. 82 der DSGVO Betroffenen einen immateriellen Schadenersatzanspruch zu. Genau diese Regelung führt derzeit zu Massenabmahnungen aus Bagatellverstößen heraus. Im c't-Datenschutz-Podcast sprechen Heise-Justiziar Joerg Heidrich und Redakteur Holger Bleich über die gesetzlichen Grundlagen und die aktuellen Entwicklungen dazu in der Praxis: Auslegungssache 72 – Betroffenenrechte vor Gericht.

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