Europaweiter Streit ums Urheberrecht

Schwedens Justizminister will wie seine deutsche Kollegin jegliches Verbreiten und Herunterladen von Musik und Filmen ohne explizite Zustimmung des Rechteinhaber illegal machen.

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Von
  • Monika Ermert

Einen 600 Seiten starken Entwurf zur Verschärfung des Urheberrechtsgesetzes hat der schwedische Justizminister Thomas Bodström angekündigt. Das Gesetz soll laut schwedischen Zeitungsberichten jegliches Verbreiten und Herunterladen von Musik und Filmen ohne explizite Zustimmung des Rechteinhaber illegal machen. Bodström betonte allerdings ähnlich wie die deutsche Justizministerin, man ziele mit der Neuregelung auf diejenigen, die aus dem Kopieren ein Geschäft machten und nicht auf Musik tauschende Teenager. Der Musikindustrie riet Bodström außerdem, attraktive Angebote im Netz zu machen.

Während der schwedische Gesetzgeber die richtige Balance im Urheberrechtsstreit sucht, hat sich Schwedens Anti-Piraterie-Organisation Antipiratbyrå, (APB) viele Feinde gemacht. Die Organisation veranlasste eine Durchsuchung des schwedischen Zugangsproviders Bahnhof, bei der 450.000 Sound-Files, 5500 Spiele und 1800 Filme sichergestellt wurden. Der von der Swedisch Enforcement Administration unterstützte Vorstoß ist nun Gegenstand einer ganzen Reihe von Beschwerden beim schwedischen Datenschutzbeauftragten. Auch die schwedische Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation kündigte an, sie werde überprüfen, ob APB geltendes Recht verletzt habe. Eine Online-Gruppe fährt inzwischen heftige Attacken gegen die APB: Sie postete den E-Mail-Austausch der APB mit einem bezahlten Informanten aus dem Haus Bahnhof. Auch ist APB-Manager Henrik Pontén Ziel von SMS-, Telefon- und E-Mail-Beschimpfungen. Ähnlich unbeliebt hat sich auch die niederländische Brain-Gruppe gemacht, die kürzlich mit fünf niederländischen Providern ein Mailing an deren Kunden vereinbarte, um diese vor Urheberrechtsverletzungen zu warnen. Verdächtige sollen zu Zahlungen für bereits heruntergeladene Musik aufgefordert werden.

Ein französisches Gericht entschied dagegen kürzlich zu Gunsten eines Erstsemesterstudenten der Universität von Rodez, dem Staatsanwalt und Unterhaltungsindustrie illegales Kopieren vorgeworfen hatten. Eine Hausdurchsuchung bei dem Betroffenen hatte 488 CDs zu Tage gefördert, von denen er laut dem Urteil ein Drittel von Seiten im Internet und den Rest von CDs seiner Freunde kopiert habe. Da die CDs lediglich zum privaten Gebrauch kopiert worden seien, sah der Berufungsrichter keine Strafbarkeit gegeben und wies auch die Schadenersatzforderungen zurück.

Zur Auseinandersetzung um das Urheberrecht siehe auch:

Zum "zweiten Korb" der Urheberrechtsnovellierung in Deutschland siehe auch:

(Monika Ermert) / (jk)