Die Grünen erläutern ihre Pläne zur Ablösung der GEZ-Gebühr

Eine Mediengebühr in Form einer pro Haushalt und Unternehmen fälligen Abgabe soll nach Meinung der Grünen die gerätebezogene Rundfunkgebühr ablösen, wobei Konzerne bis zu 100-fach belastet werden könnten.

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Nach einem Beschluss der grünen Bundestagstagsfraktion soll eine Mediengebühr in Form einer pro Haushalt und Unternehmen fälligen Abgabe die gerätebezogene GEZ-Gebühr ablösen. Es entspreche der gesellschaftlichen Realität, "dass nahezu jeder Haushalt unabhängig von seiner sozialen Lage im Besitz eines Gerätes ist, mit dem er öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen kann", heißt es in dem Papier, das heute vorgestellt wurde. Im wirtschaftlichen Umfeld soll sich die Gebühr an der "Größe der Betriebe und ihrer Medienintensität anstatt an vorhandenen Geräten orientieren." Dies könnte für Konzerne teuer werden: Laut einem fraktionsintern noch nicht verabschiedeten Vorschlag zur Kostenstaffelung sollen Unternehmen mit über 250 Beschäftigten mit einer 100-fachen Abgabe belastet werden.

Zahlreiche Befreiungsmöglichkeiten haben die Grünen aber vorgesehen. Selbstständige mit weniger als 17.500 Euro Umsatz im vergangenen und 50.000 Euro im laufenden Jahr etwa sollen nichts zahlen müssen. Dies soll auch für Personen gelten, die an Eides statt versichern, "überhaupt kein Gerät" zu besitzen. Eine einmalige Zahlung der Mediengebühr ist etwa für Ich-AGs und Kleinstunternehmen mit bis zu neun Beschäftigten vorgesehen. Vergünstigungen sollen auch für den Bergbau, den Gesundheits-, Veterinär- und Sozialsektor, die Hotellerie sowie "überwiegend öffentlich finanzierte" Bildungseinrichtungen gelten.

Einhergehen soll die Mediengebühr mit einer Ausdehnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf das Internet. Dieses soll bei ARD und ZDF als "dritte Säule neben Radio und Fernsehen" etabliert und mit "attraktiven Programmen" angereichert werden. Rechtlich sehen die Grünen die "Gebühr" daher eher als einen "Beitrag", also eine "Abgabe zur vollen oder teilweisen Deckung der Kosten einer öffentlichen Einrichtung oder Leistung". Sie sei von demjenigen zu bezahlen, "dem ein besonderer Vorteil gewährt wird". Dabei sei es gleichgültig, ob der Beitragspflichtige den gebotenen Vorteil auch tatsächlich in Anspruch nimmt. Die eigentliche Höhe der Gebühr soll weiterhin die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des Rundfunks (KEF) übernehmen, um die Staatsferne des Rundfunks zu gewährleisten. Die Grünen rügen die Ministerpräsidenten der Länder an diesem Punkt, weil sie bei der Festlegung der aktuellen, monatlich mit 17,03 Euro für Radio- und Fernsehempfang zu Buche schlagenden Rundfunkgebühr unterhalb des KEF-Vorschlags blieben.

Zu der Diskussion um Rundfunkgebühren für PCs siehe auch:

(Stefan Krempl) / (anw)