Telekom-Prozess: Gericht fordert weitere Unterlagen vom Unternehmen
Das Frankfurter Oberlandesgericht fordert unter anderem Abschriften von Zeugenaussagen aus einem Schadenersatzprozess in den USA an.
Im millionenschweren Frankfurter Telekom-Prozess muss das Unternehmen weitere Unterlagen herbeischaffen. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) fordert in einem Beschluss vom 1. August unter anderem Abschriften von Zeugenaussagen aus einem Schadenersatzprozess in den USA. Dabei geht es nach Angaben eines Gerichtssprechers um Aussagen von Ex-Telekom-Chef Ron Sommer, seinem Nachfolger Kai-Uwe Ricke, dem derzeitigen Telekom- Finanzvorstand Karl-Gerhard Eick und dem früheren Vorstandsmitglied Jeffrey Hedberg zum Erwerb des US-Mobilfunkanbieters VoiceStream. Der Sprecher bestätigte damit einen Bericht des Radiosenders hr-Info.
Die Übernahme von VoiceStream nur wenige Wochen nach Ende der Zeichnungsfrist zum so genannten dritten Börsengang der Telekom im Jahr 2000 ist eines von dutzenden Streitthemen in dem Frankfurter Verfahren. In dem Prozess wollen etwa 16.000 Kleinanleger von der Telekom rund 80 Millionen Euro Schadenersatz erstreiten, weil sie sich vom Verkaufsprospekt zum Börsengang getäuscht fühlen.
Nach Angaben des Gerichtssprechers fordert das OLG in seinem Beschluss auch die Vorlage eines Aktenvermerkes, der nach einem Anfang März 2000 geführten Gespräch zwischen Sommer und VoiceStream-Chef John Stanton angelegt worden sein soll. Der Telekom wird eine Frist von einem Monat ab Zustellung des Beschlusses eingeräumt, um die Unterlagen vorzulegen.
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(dpa) / (anw)