DocMorris muss Filiale in Saarbrücken vorerst wieder schließen

Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat in einer Eilentscheidung die Schließung der ersten deutschen Filiale des Internet-Arzneihändlers verfügt. Eine Grundsatzentscheidung über die Gültigkeit des deutschen Apothekengesetzes nach EU-Recht steht noch aus.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der Internet-Arzneihändler DocMorris muss seine erste "real existierende" Filiale in Deutschland vorerst wieder schließen. Das Verwaltungsgericht Saarlouis gab in einer Eilentscheidung am heutigen Mittwoch den Klagen dreier Saarbrücker Apotheken-Inhaber statt, die eine Aufhebung der Betriebserlaubnis sowie die Schließung der Apotheke beantragt hatten. Sie führten an, dass eine Apotheke nach deutschem Apothekenrecht nur von einer natürlichen Person und nicht von einer Kapitalgesellschaft wie im Fall DocMorris geführt werden dürfe. Gegen die Betriebserlaubnis hatten auch die Apothekenkammer des Saarlandes und der Deutsche Apothekerverband geklagt.

Im Juni hatte DocMorris mit Genehmigung des saarländischen Gesundheitsministers Josef Hecken (CDU) eine Apotheke in Saarbrücken übernommen und die ehemalige Inhaberin als verantwortliche Apothekerin angestellt. Das niederländische Unternehmen stützte sich dabei unter anderem auf das europäische Recht der Niederlassungsfreiheit. Die Richter in Saarlouis befanden jedoch, dass die Betriebserlaubnis für die DocMorris-Filiale das im deutschen Apothekenrecht verankerte "Fremdbesitzverbot" missachte und dass andere Apothekenbetreiber dadurch in ihrem Recht auf Chancengleichheit im beruflichen Wettbewerb verletzt würden.

"Dies ist eine einsame Entscheidung eines Verwaltungsgerichts. Als wir den Versandhandel starteten, gab es zahlreiche Richtersprüche gegen uns. Am Ende haben wir uns doch durchgesetzt", erklärte DocMorris-Chef Ralf Däinghaus nach Bekanntgabe der Schließungsverfügung. "Die Apotheker möchten uns mit allen Mitteln aus dem Markt drängen. Aber wir geben nicht auf, die Betriebserlaubnis ist einwandfrei. Wir sind bereit, durch alle Instanzen zu gehen, wenn notwendig bis zum Europäischen Gerichtshof."

Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Heinz-Günter Wolf, bezeichnete die Entscheidung unterdessen als "wichtigen Sieg für die Rechtsstaatlichkeit". Gesundheitsminister Hecken sei mit seinem Versuch gescheitert, das deutsche Apothekenrecht unter Hinweis auf ein einzelnes, behördlich in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten auszuheben und zu missachten. Hecken wies seinerseits darauf hin, dass eine Entscheidung in der Hauptsache weiterhin offen sei. Bei der heute getroffenen Entscheidung habe es sich lediglich um eine formale Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gehandelt.

Es sei lediglich eine Abwägungsentscheidung über die Folgen der Schließung oder des Weiterbetriebs der Apothekenfiliale bis zur Klärung der komplexen europarechtlichen Fragen getroffen worden, stellte Hecken fest. Das Gericht habe zu der zentralen und entscheidenden Frage des Fremdbesitzverbotes keinerlei Stellung bezogen. Es habe auch keine Aussagen zur Rechtmäßigkeit der Betriebserlaubnis getroffen, diese vielmehr ausdrücklich offen gelassen. Dennoch werde die Landesregierung unverzüglich Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen, da diese in der Sache falsch sei. So habe sich das Gericht allein auf das nationale Apothekenrecht gestützt, die Reichweite und damit den Vorrang des europäischen Rechts aber völlig außer Acht gelassen.

Anfang August hatte DocMorris noch einen Zwischensieg erreichen können. Der Kartellsenat des Landgerichts Saarbrücken wies damals einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Zulassung in Saarbrücken ab. Fehler im Genehmigungsverfahren konnten die Richter nicht erkennen. Die Bundesregierung hatte daraufhin erklärt, dass man sofort handeln würde, sollten Gerichte im Grundsatz entscheiden, dass das deutsche Apothekengesetz an EU-Recht angepasst werden müsse.

Zur Reform des Gesundheitswesens und der elektronischen Gesundheitskarte siehe auch: