Daten unter der Haube

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Deshalb haben Datenschützer auch ein Auge aufs Auto: Schon 2006 sprach der Bundesdatenschutzbeauftragte diese Problematik in seinem Vortrag „Der gläserne Autofahrer“ [7] an. Es gehe zum Beispiel „um die Frage, wer auf die Daten zugreifen kann. Auch hier geht es nicht nur um rechtliche Fragen, sondern ebenso um die technische Gestaltung. Ein weiterer Aspekt ist die Transparenz: Wie kann der betroffene Fahrer Kenntnis von den über ihn erhobenen Daten erhalten? Last, but not least, ist zu klären, durch welche technisch-organisatorischen Maßnahmen eine Manipulation der Daten ausgeschlossen und ihr Missbrauch verhindert werden kann. Dies betrifft letztlich nicht nur die jeweils in den Fahrzeugen installierten Geräte, sondern auch das ganze technische Umfeld, in das sie integriert sind.“

Antworten auf diese Fragen werden drängender mit jedem weiteren Datensatz, mit jeder weiteren Anwendung und Verschaltung von elektronischen Überwachungsfunktionen wie etwa EDR. „Moderne Motor-Software besteht aus 800 bis 1000 Modulen, manche sogar aus über 2000“, sagt Klaus Eppinger von Conti über die Komplexität allein der Motorsteuerung. Gut, mit GPS-Daten aus dem Navi etwa könnte man sinnvoll Sprit sparen. Das Auto wüsste aber dann im Kern, in der Motorbox immer, wo es ist und könnte die GPS-Koordinaten als Feld mit in seine Fehlerdatensätze schreiben – üblicherweise ohne Kenntnis und ohne Zugriff durch den Fahrer. Die Erfahrung zeigt überdies, dass solche Daten, einmal erhoben, sofort Begehrlichkeiten wecken – man beobachte nur die Debatten über den „Zusatznutzen“ der Kameras an den Mauterfassungsbrücken auf den Autobahnen, die ja auch Nummernschilder lesen können.

Wir wissen folglich nur grob, was unsere Autos über uns wissen und wem sie ihr Wissen anvertrauen. Wir als Fahrer haben keine „Akteneinsicht“, den Gesetzgeber respektive die Politik schert das noch nicht wirklich – der Datenschutzbeauftragte sei hier ausdrücklich ausgenommen – und die Fahrzeughersteller hüten sich, die Büchse der Pandora zu öffnen. Aber nur sie wissen, ob unser Auto tratscht, klatscht oder gar lügt. Zwar liegt den meis­ten neuen Fahrzeughandbüchern mittlerweile eine Datenschutz­erklärung bei, die allerdings nur ein Statement à la „Take it or leave it“ ist, denn das Fahrzeug erhebt diese Daten, fertig. (Clemens Gleich)

Literatur

[1] Detlef Grell, Tacho-Tüfteln, Was tun gegen die Kilometerstandfälscher? c’t 8/05, S. 78

[2] Berufsbeschreibung Mechatroniker

[3] IEEE zur EDR-Blackbox 2004

[4] EDR – genauere Ziele der IEEE 2006

[5] PDF zu EDRs von der National Highway Traffic Safety Administration

[6] Gernot Goppelt, Hält Toyota Blackbox-Daten zurück?

[7] Der Datenschutzbeauftragte Pe­ter Schaar 2006 über den gläsernen Autofahrer (ggo)