Mobilkom Austria muss Nummernportierung billiger machen

Der größte österreichische Mobilfunkanbieter muss seine umstrittene Gebührenerhöhung für die Rufnummermitnahme nach einer Entscheidung der Regulierungsbehörde wieder zurücknehmen.

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Der österreichische Mobilfunk-Marktführer Mobilkom Austria muss die Gebührenerhöhung für die Mitnahme von Rufnummern zu einem anderen Anbieter rückgängig machen. Dies geht aus einer Entscheidung (R 02/08-20, PDF-Datei) der Telekom-Control-Kommission (TKK) der österreichischen Regulierungsbehörde RTR hervor. Die Mobilkom hatte die Gebühr Anfang Februar von 15 auf 25 Euro erhöht, mehr als 15 Euro sind laut Behörde jedoch "abschreckend" und damit unzulässig.

Alle anderen Anbieter verrechnen für die sogenannte Nummernportierung 15 Euro. Dazu kommt stets noch die Gebühr für die Information nach der Nummernübertragungsverordnung (NÜV-Info) in Höhe von 4 Euro. "Ein höheres Entgelt als 19 Euro (inklusive Umsatzsteuer) würde die Schwelle der Abschreckung überschreiten und dem Erfordernis des Paragraphen 23 Abs. 2 TKG 2003 nicht mehr Rechnung tragen", schreibt die TKK zur Begründung. Die Mobilkom hat gegen den Bescheid eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) angekündigt, wird bis zu dessen Entscheidung aber nur die 15 plus 4 Euro berechnen.

Die Höhe des Portierungsentgelts war seit der Einführung der mobilen Nummernportierung umstritten. Mobilkom und One verlangten zunächst 39 Euro, T-Mobile sogar bis zu 109 Euro. Die Regulierungsbehörde begrenzte die Gebühr dann auf 19 Euro, hob den eigenen Bescheid aber 2006 wieder auf. Doch bis auf die Mobilkom hielten sich bisher alle Anbieter an die 19-Euro-Grenze. Bei einer repräsentativen Erhebung der Regulierungsbehörde hatten 97 Prozent der Privatkunden und 80 Prozent der Geschäftskunden einen Betrag von unter 20 Euro für "angemessen" gehalten.

Ebenfalls im Februar kündigte die Mobilkom diverse Gebührenerhöhungen und eine Verlängerung der Kündigungsfrist auf drei Monate an. Außerdem sollte kündigenden Kunden ein Deaktivierungsentgelt von knapp zehn Euro berechnet werden. Das rief jedoch so große Verärgerung unter Mobilkom-Kunden hervor, dass sich das Unternehmen gezwungen sah, das Deaktivierungsentgelt zurückzuziehen. Die übrigen Verschlechterungen treffen bestehende Kunden jedoch ab 18. April.

Den Betroffenen erwächst daraus nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ein Sonderkündigungsrecht. Sie sollen auch bei bestehender Mindestvertragsdauer den Betreiber wechseln können. Die Mobilkom will dies dadurch verhindern, dass sie gegenüber jedem einzelnen Kunden, der eine Kündigung ausspricht, auf die Anwendung der schlechteren Vertragsbedingungen verzichtet.

Dies ist aus Sicht der Verbraucherrechtsexperten vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) rechtswidrig. Da die Mobilkom auf eine Unterlassungsaufforderung nicht wunschgemäß reagierte, hat der VKI den Mobilfunk-Netzbetreiber beim Handelsgericht Wien verklagt. Ziel ist, den Kunden Rechtssicherheit dergestalt zu verschaffen, dass sie bei einseitigen Vertragsverschlechterungen ihr Sonderkündigungsrecht auch tatsächlich ausüben können. Derzeit müssen sie oft wochenlang abwarten, ob ihr Anbieter vielleicht auf die Verschlechterungen verzichtet.

Zum Thema Nummernportierung in Österreich siehe auch:

(Daniel AJ Sokolov) / (vbr)