Elektronische Gesundheitskarte: Initiative D21 will Akzeptanz fördern

Am heutigen Montag startete in Schleswig-Holstein der erste Testabschnitt zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).

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Von
  • Detlef Borchers

Am heutigen Montag startete in Schleswig-Holstein der erste Testabschnitt zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Außerdem ist im sächsischen Löbau-Zittau die zweite Testregion an den Start gegangen. In den Testregionen wird die eGK in einer "Funktionsstufe 0" zunächst offline mit wenigen hundert Versicherten getestet, was kaum über die Funktionen der heutigen Krankenversicherungskarte (KVK) hinausgeht. Auf diesem Test aufbauend sollen jedoch die 10.000er Tests starten (zunächst offline, dann online), sobald die entsprechenden Komponenten verfügbar sind. Sollte dies reibungslos verlaufen und auch der anschließende 100.000er Test keine Probleme aufwerfen, so könnte Mitte 2008 mit der deutschlandweiten Einführung der eGK begonnen werden. Nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches V hätte die eGK am 1.1.2006 starten müssen.

Nach Ansicht der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Marion Caspers-Merk (SPD), spart diese Neuerung Zeit und Kosten. Dass ein Rezept heute bis zu sieben Mal in die Hand genommen werden müsse, nannte sie "steinzeitlich". Darüber hinaus bringe die neue Technik mehr Komfort und Sicherheit für die Patienten. So würden beispielsweise Wechselwirkungen von Medikamenten sofort sichtbar. Zudem habe der Arzt einen schnelleren Informationszugang, sagte Caspers-Merk. Die schleswig-holsteinische Gesundheitsministerin, Gitta Trauernicht (SPD) bezeichnete die neue Karte als grundlegende technische Strukturreform im Gesundheitswesen, die zu einer besseren Versorgung der Patienten führe. Diese Karte könne zwar jetzt schon alles, dürfe es aber noch nicht, fügte sie hinzu.

"Für die Ärzte ist diese Karte eine kleine Hürde", sagte die Allgemeinärztin Ingeborg Kreuz gegenüber dpa als teilnehmende Medizinerin. Bei Ärzten gebe es noch Ängste und Sorgen, weil die Praxen dann ständig mit dem Internet verbunden seien. Hier gebe es Bedenken wegen der Datensicherheit.

Damit die eGK ein Erfolg wird, hat die Initiative D21 heute in einem Kickoff (PDF-Datei) eine Säule "Digitale Exzellenz" errichtet, in der sich eine Gruppe um Staatssekretär Klaus Theo Schröder vom Gesundheitsministerium um die Akzeptanz der neuen Karte kümmert. Im Umfeld der Karte sollen dabei Themen behandelt werden, die die besonderen Vorzüge der Telematik herausstreichen. So sollen Telemonitoring-Projekte zeigen, wie wichtig es ist, wenn Vitaldaten von Patienten über ein Kommunikationsgerät fortlaufend zum Arzt übertragen und dort ausgewertet werden.

In den Testregionen bekommen die Patienten elektronische Gesundheitskarten mit einer lebenslang gültige ID-Nummer. Über diese Nummer wurde im Zusammenhang mit französischen Plänen berichtet, Sozialversicherungsnummer und die Zugriffskennung auf die Patientenakte zusammenzulegen. Zur Darstellung der von Datenschützern kritisierten Möglichkeit, Familienversichertenbeziehungen abzubilden, hat sich ein Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversichung zu Worte gemeldet und die irreführende Annahme einer 30-stelligen KV-Nummer kritisiert: "Eine 30-stellige KV-Nummer gibt es nicht. Diese Nummer wird bei der Abrechnung zw. Leistungserbringer (z.B. Arzt) und Kostenträger (Krankenkasse) gebildet, damit die richtige Kasse mit dem zutreffenden Versicherten/Familienversicherten gefunden werden kann. Das Kassen-Institutionskennzeichen sowie die Stammversichertenbeziehung können sich z.B. durch Kassenwechsel jederzeit ändern. Daher ist es klar, dass die jeder Person einmalig zugeordnete KV-Nummer nur aus den besagten 10 Stellen bestehen kann. Zugegebenermaßen ist dieser Umstand aus den Publikationen der GKV nicht eindeutig zu erkennen. Sofern auf der Karte bei Familienversicherten zusätzlich zur (eigenen) Krankenversichertennummer die KV-Nummer des Stammversicherten abgebildet ist (dies ist sie nur im Speicher der Karte), kann daraus keinerlei Rückschluss auf Verwandtschaftsbeziehungen gezogen werden. Wenn man § 10 des Sozialgesetzbuch V Krankenversicherung (SGB V) liest, wird man sehen, dass Grundlage der Familienversicherung verschiedene verwandtschaftliche/eheliche Umstände sein können, die detailliert im Speicher der Karte nicht abgebildet werden. Daraus kann daher auch auf keine genetisch disponierten Risiken oder Sonstiges geschlossen werden."

Zur elektronischen Gesundheitskarte und der Reform des Gesundheitswesens siehe auch:

(Detlef Borchers) / (jk)