Telekom-Prozess: Kläger konnten OLG-Richter bislang nicht überzeugen
Im Prozess um angebliche Anlegertäuschung wackelt ein wichtiges Argument der Kläger: Beweise dafür, dass die VoiceStream-Übernahme schon zum Zeitpunkt des 3. Börsengangs der Telekom feststand, seien bislang nicht vorgelegt worden, erklärte das Gericht.
Im Frankfurter Telekom-Prozess wackelt ein wichtiges Argument der auf Schadenersatz klagenden Kleinanleger. Nach der bisherigen Beweisaufnahme habe die milliardenschwere Übernahme des US-Mobilfunkers VoiceStream zum Zeitpunkt des dritten Börsenganges der Deutschen Telekom AG im Jahr 2000 noch nicht festgestanden, sagte der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt am heutigen Donnerstag.
Die rund 17.000 Kläger verlangen von dem ehemals staatseigenen Unternehmen rund 80 Millionen Euro Schadensersatz für erlittene Kursverluste und haben dies mit angeblichen Fehlern im Verkaufsprospekt begründet. Der rund 39 Milliarden Euro schwere VoiceStream-Deal unmittelbar nach dem Börsengang gilt neben der Frage der Immobilienbewertung als wichtigster Angriffspunkt, um einen Prospektfehler nachzuweisen. Der OLG-Senat hatte bereits zu Beginn des Prozesses im April 2008 klar gemacht, dass er die Immobilienbewertung für rechtlich folgenlos hält. Die Klägeranwälte erhielten eine Frist bis Ende Februar, sich noch einmal zu der Immobilienfrage zu äußern. Zu weiteren Themen sollen sie sich bis Ende April äußern.
Führende Telekom-Manager – unter ihnen Ex-Telekom-Chef Ron Sommer und sein Nachfolger Kai-Uwe Ricke – hatten in den bislang 14 Verhandlungstagen als Zeugen versichert, dass der VoiceStream-Deal erst nach dem Börsengang verhandelt und abgeschlossen wurde. Widersprüche dazu konnten die Richter nach Aussage des Vorsitzenden Christian Dittrich auch nicht in den Protokollen aus einem parallelen US-Verfahren entdecken, die auf Antrag der Kläger in das deutsche Verfahren eingeführt worden waren. In den USA hatte die Telekom bei einer für sie ungünstigeren Rechtslage einem Vergleich zugestimmt und 130 Millionen Dollar an die dortigen Anleger gezahlt.
Klägeranwalt Peter Gundermann kritisierte die von der Telekom veranlassten umfangreichen Streichungen von 40 bis 50 Prozent" in den Protokollen. Er hielt der Telekom "Beweisunterdrückung" vor. Die Protokolle hätten den Charakter eines "gravierenden Lückentextes". Die Telekom sei den Vorgaben des Gerichts bei der Vorlage der Aussagen aus dem Parallelverfahren nicht nachgekommen.
Die Vertreter des Konzerns verteidigten die Streichungen in den Aussagen. Der Gegenseite gehe es um eine nicht zulässige Ausforschung, die immer neue Dokumente und Namen möglicher Zeugen erbringen könnte. Ergebnis wäre eine unzumutbare Verlängerung des Prozesses. Man sei aber bereit, die ungeschwärzten Texte einem schweigepflichtigen Gutachter vorzulegen.
Man wolle die Beweisaufnahme nicht verschleppen, sagte Klägeranwalt Gundermann. Allein schon deswegen nicht, weil der Vorsitzende Richter Dittrich zu Beginn des kommenden Jahres aus dem Dienst scheide und dann gegebenenfalls die Beweisaufnahme wiederholt werden müsste. Das Gericht drückte erkennbar auf das Verhandlungstempo und zeigte sich kritisch gegenüber möglichen Erweiterungen des Prozessgegenstandes etwa um die Spitzelaffäre. Es sei kein Zusammenhang zum Verkaufsprospekt erkennbar. Unklar ist noch der Termin zur Vernehmung ehemaliger VoiceStream-Manager, zu der das Gericht in die USA reisen will.
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(dpa) / (pmz)