Telekom reicht geforderte US-Akten im Anlegerprozess nach
In dem millionenschweren Prozess um die Unregelmäßigkeiten bei der dritten Runde des Börsengangs hat die Deutsche Telekom nun die vom OLG Frankfurt geforderten US-Unterlagen nachgereicht.
In dem millionenschweren Anlegerprozess um die Unregelmäßigkeiten bei der dritten Runde des Börsengangs hat die Deutsche Telekom nun die vom Oberlandesgericht Frankfurt geforderten US-Unterlagen nachgereicht. Die Dokumente umfassen knapp 1000 Seiten, sagte eine Konzernsprecherin. Die Unterlagen stammten aus einem Prozess in den Vereinigten Staaten, in dem unter anderem der frühere Vorstandschef Ron Sommer und Finanzvorstand Karl-Gerhard Eick ausgesagt hatten.
Die Aussagen aus den US-Unterlagen sollen nun mit Äußerungen im Frankfurter Prozess abgeglichen werden. Der Telekom zufolge enthalten die Protokolle aber sensible und nicht zum Beweisthema gehörende Angaben etwa zu den persönlichen Vermögensverhältnissen der Vorstände, so dass sie aufwendig überprüft und geschwärzt werden mussten. Dies sei nun geschehen, erklärte die Telekom-Sprecherin.
In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht wollen rund 16.000 Kleinanleger gut 80 Millionen Euro Schadensersatz von der Telekom erstreiten, weil sie sich vom Verkaufsprospekt zum Börsengang getäuscht fühlen. Ein Streitthema ist die Übernahme des US-Mobilfunkanbieters VoiceStream nur wenige Wochen nach Ende der Zeichnungsfrist zum sogenannten dritten Börsengang der Telekom im Jahr 2000.
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(dpa) / (map)