EU-Gericht entscheidet im September über Microsoft-Klage gegen Bußgeld
Das EU-Gericht erster Instanz wird laut Medienberichten Ende des Sommers die Entscheidung über Microsofts Einspruch gegen das von der EU-Kommission verhängte Rekordbußgeld verkünden.
Das EU-Gericht Erster Instanz wird Medienberichten zufolge am 17. September dieses Jahres seine Entscheidung über den Einspruch des Softwarekonzerns Microsoft gegen das im März 2004 von der EU-Kommission verhängte Bußgeld verkünden. Die EU-Kommission hatte seinerzeit eine Geldstrafe in Höhe von 497,2 Millionen Euro und Produktauflagen ausgesprochen. Der US-Konzern zahlte das Bußgeld, klagte aber vor dem EU-Gericht gegen die Millionenstrafe.
In einer Anhörung vor dem Gericht forderte Microsoft im April 2006 eine Minderung oder den Erlass der Strafe. Sie sei zu hoch, da das Unternehmen nicht wissentlich Vorteile aus seiner Marktdominanz gezogen habe, hatte Microsoft vorgebracht.
Die EU-Kommission war vor drei Jahren zu dem Schluss gekommen, dass Microsoft wegen "Missbrauchs seines Quasi-Monopols (Artikel 82 EG-Vertrag) gegen die EG-Wettbewerbsregeln verstoßen" habe. Microsoft hat sein Monopol bei Desktop-Betriebssystemen nach Ansicht der EU-Kommission dazu genutzt, auch den Markt für kleinere Server für Arbeitsgruppen zu dominieren sowie eine führende Position bei Media-Playern zu erlangen.
Zum EU-Kartellverfahren gegen Microsoft und zu Konflikten um Windows Vista siehe auch:
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