Elektronische Gesundheitskarte: Spezifikationen für nachladbare Signaturen veröffentlicht

Eine nachträglich aufgebrachte Signaturfunktion könnte auch für den kommenden digitalen Personalausweis oder die künftige elektronische Ausländerkarte interessant sein.

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Von
  • Detlef Borchers

Der deutsche Verband der Trustcenterbetreiber, T7 e.V. hat heute die Spezifikationen veröffentlicht, die die Grundlage für eine nachträglich (online) auf eine Smartcard kopierte Signaturfunktion bilden. Ein solches System ist vor allem für die kommende elektronische Gesundheitskarte (eGK) wichtig. Nach Ausgabe der Gesundheitskarte sollen Inhaber entscheiden können, ob sie die Karte mit einer Signaturfunktion ausstatten lassen wollen. Bei der eGK wird die Signaturfunktion vor allem bei künftigen elektronischen Patientenakten benötigt. Entsprechend hat die Gematik als Projektgesellschaft zur Einführung der eGK eine ausgearbeitete Fassung der Spezifikationen erhalten und Verträge mit den Trustcentern unterschrieben, die nachträglich eine elektronische Signatur aufbringen können. Die Spezifikationen wurden auf der Website von T7 veröffentlicht.

Die Spezifikationen sind aber nicht auf die Gesundheitskarte beschränkt, sondern können bei einer Vielzahl von Kartenprojekten eingesetzt werden, die zur eCard-Strategie der Bundesregierung gerechnet werden. Wenn gewünscht, kann auch der kommende elektronische Personalausweis oder die künftige elektronische Ausländerkarte um eine Signatur erweitert werden. Dabei kann sich der Karteninhaber an jedes Trustcenter wenden, das die Spezifikationen unterstützt und den rechtlichen Rahmenvertrag unterzeichnet hat, der nach dem deutschen Signaturgesetz erforderlich ist. Seitens der Bundesregierung wie auch der verschiedenen Herausgeber von Smartcards setzt man darauf, dass der Wettbewerb der Trustcenter um das Aufbringen und Erstellen der digitalen Signatur zu preiswerten Signaturlösungen führen wird. Mitglieder der Trustcenter-Verbandes T7 sind die D-Trust GmbH, die Datev eG, die Deutsche Post Com GmbH, der Deutsche Sparkassen Verlag GmbH, die Deutsche Telekom AG und die TC Trustcenter GmbH.

Zur elektronischen Gesundheitskarte und der Reform des Gesundheitswesens siehe auch:

(Detlef Borchers) / (pmz)