US-Zeugen sagen im Telekom-Prozess aus
In dem Mammutverfahren um die Übernahme des US-Anbieters VoiceStream und den Börsengang der Deutschen Telekom reisen die Richter des OLG Frankfurt in die USA, um dort einige Zeugen zu vernehmen.
Im Prozess um die Übernahme des US-Mobilfunkanbieters VoiceStream durch die Deutsche Telekom werden Ende April in den USA wichtige Zeugen vernommen. Wie das Oberlandesgericht (OLG) am heutigen Dienstag in Frankfurt mitteilte, sollen in San Francisco am 28. und 29. April drei Zeugen gehört werden, die mit dem Verkauf und dessen Abwicklung im Jahr 2000 zu tun hatten. Unter ihnen ist auch der damalige VoiceStream Chef John Stanton. Am 1. Mai werde in New York noch ein Investmentbanker vernommen.
Rund 17.000 Kleinanleger verlangen von dem ehemals staatseigenen Unternehmen Deutsche Telekom AG rund 80 Millionen Euro Schadensersatz für erlittene Kursverluste und haben dies mit angeblichen Fehlern im Verkaufsprospekt zum Börsengang begründet. Das rund 39 Milliarden Euro schwere VoiceStream-Geschäft unmittelbar nach dem Börsengang gilt neben der Frage der Immobilienbewertung als wichtigster Punkt, um einen Prospektfehler nachzuweisen. Der OLG-Senat hatte bereits zu Beginn des Prozesses im April 2008 klargemacht, dass er die Immobilienbewertung für rechtlich folgenlos hält.
Führende Telekom-Manager – unter ihnen Ex-Telekom-Chef Ron Sommer und sein Nachfolger Kai-Uwe Ricke – hatten in den bislang 14 Verhandlungstagen als Zeugen versichert, dass die VoiceStream-Übernahme erst nach dem Börsengang verhandelt und abgeschlossen wurde. Widersprüche dazu konnten die Richter nach Aussage des Vorsitzenden Christian Dittrich vom Januar auch nicht in den Protokollen aus einem parallelen US-Verfahren entdecken, die auf Antrag der Kläger in das deutsche Verfahren eingeführt worden waren. In den USA hatte die Telekom bei einer für sie ungünstigeren Rechtslage einem Vergleich zugestimmt und 130 Millionen Dollar an die dortigen Anleger gezahlt.
Der 15. Januar war in dem Musterverfahren der bislang letzte Verhandlungstag. Ăśber weitere Termine will das Gericht nach RĂĽckkehr aus den USA entscheiden.
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(dpa) / (vbr)