Bundesnetzagentur sucht nach Frequenzen für Handy-TV

Um terrestrische, für Rundfunk geeignete Frequenzen auch für neue Multimedia-Dienste nutzbar zu machen, lädt der Regulierer zur Kommentierung seines Eckpunktepapiers ein, in dem er ein Horten von Spektrum durch die Bundesländer kritisiert.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 57 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Sven-Olaf Suhl

Die Bundesnetzagentur sucht nach Wegen, Frequenzen für neue multimediale Dienste, zum Beispiel Handy-TV, verfügbar zu machen. Eine Knappheitssituation und ein "wesentliches Problemfeld" sieht der Regulierer dabei im terrestrischen Verbreitungsweg, da über DMB oder DVB-H übermittelte Dienste auf denselben Frequenzen laufen wie klassischer Rundfunk – unabhängig davon, ob die neuen Dienste unter rechtlichen Gesichtspunkten als Rundfunk einzuordnen sind. Zugleich sieht die Bundesnetzagentur in der "digitalen Dividende", das heißt der besseren Nutzung vorhandenen Spektrums durch moderne Codierungsverfahren, eine Chance, für neue Angebote bundeseinheitliche Frequenzen freizuräumen. Hierzu hat der Regulierer ein 18-seitiges Eckpunktepapier (PDF-Datei) veröffentlicht und lädt zur Kommentierung bis zum 31. März ein.

Das Eckpunktepapier identifiziert restriktive Randbedingungen für das für Hörfunk- und Fernsehzwecke genutzte Spektrum und planerische Vorbehalte aufgrund der Regional Radio Conference (RRC-06), die in diesem Jahr stattfinden wird. Darüber hinaus spart die Netzagentur nicht mit Kritik am Verhalten der deutschen Bundesländer, im Rahmen ihrer jeweiligen Rundfunkhoheit ein "Vorgriffsrecht" auf Frequenzen des Rundfunkdienstes auszuüben und die Vorbelegungsrechte auch in solchen Fällen anzuwenden, wenn eine tatsächliche, auf Dauer angelegte Belegung mit Rundfunkdiensten "höchst zweifelhaft" ist – kurzum wirft der Regulier den Landesfürsten vor, knappes Spektrum regelrecht zu horten und auf diese Weise innovativen Nutzungsmöglichkeiten zu entziehen.

Nach Feststellung der Bundesnetzagentur empfangen derzeit nur noch sechs Prozent der Bevölkerung ihre Fernsehprogramme im Rahmen der Grundversorgung mit Rundfunk auf terrestrischem Weg, wobei die Verbreitungskosten über die Terrestrik für diesen kleinen Bevölkerungsteil absolut höher seien als die Kosten der Versorgung der restlichen 94 Prozent der Bürger via Kabel oder Satellit. Aus Sicht der Bundesnetzagentur ist der Begriff der Grundversorgung jedoch nicht notwendig an einen bestimmten Verbreitungsweg gebunden.

In einem weiteren Eckpunkt fordert die Regulierungsbehörde eine Liberalisierung von Multiplexangeboten, die durch digitale Übertragungsverfahren wie DVB ermöglicht werden. Dort belegt ein einzelner Programmstrom (Stream) in der Regel nicht die komplette technische Übertragungskapazität des Kanals, so dass in dem Spektrum weitere Angebote realisiert werden können. Nach dem Wunsch der Netzagentur sollten Multiplexangebote "losgelöst von medienrechtlichen Vorgaben" ermöglicht werden.

Wie knapp derzeit das verfügbare Spektrum insbesondere im für DVB-H geeigneten UHF-Spektrum ist, belegen die unterschiedlich ausgestalteten Ausschreibungen für Handy-TV-Dienste, die die Medienanstalten derzeit durchführen. Während im Norden der Republik Platz für DVB-H im Norden im Frequenzplan ist, vergibt Bayern ausschließlich DMB-Lizenzen im Freistaat.

Zum Thema Handy-TV siehe auch: