Microsoft nimmt Einsprüche im EU-Kartellrechtsstreit zurück

Der Softwarekonzern nimmt zwei noch ausstehende Einsprüche beim EU-Gericht erster Instanz zurück. Er will sich nach eigenen Angaben auf die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Auflagen konzentrieren.

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Microsoft hat gestern offiziell seine beim EU-Gericht der ersten Instanz noch anhängigen Einsprüche gegen die kartellrechtlichen Sanktionen der EU-Kommission zurückgenommen. Das geht aus einer Mitteilung aus Redmond hervor. Die Klagen betrafen die im Juli 2006 verhängte Geldstrafe in Höhe von 280,5 Millionen Euro sowie die Offenlegung von Kommunikationsprotokollen. Microsoft-Anwalt Erich Andersen erläutert, sein Unternehmen wolle sich auf die Einhaltung der Auflagen und das "konstruktive Verhältnis" zur EU-Kommission konzentrieren.

Die EU-Kommission hatte im März 2004 ein Rekordbußgeld von 497 Millionen Euro gegen Microsoft verhängt und das Unternehmen zur Öffnung von Windows für mehr Wettbewerb bei Medien-Playern und Servern verurteilt. Microsoft klagte beim EU-Gerichtshof erster Instanz in Luxemburg gegen die Sanktionen. Mitte September entschied das Gericht, dass die Wettbewerbsauflagen und die Geldbuße vom März 2004 zu Recht verhängt wurden. Diese Woche wurde bekannt, dass Microsoft die Wettbewerbsforderungen der Kommission erfüllt. Zudem teilte das Unternehmen mit, es werde beim Europäischen Gerichtshof keine Berufung gegen das Urteil einlegen.

Im Juli 2006 verhängte die Kommission ein weiteres Bußgeld in Höhe von 280,5 Millionen Euro. Damit sollte Microsoft gezwungen werden, Informationen über Kommunikationsprotokolle von Windows und die Protokollschnittstellen für die Kommunikation zwischen Arbeitsplatzrechnern und Windows-Servern bereitzustellen. Microsoft zahlte die Strafe im Oktober 2006, klagte aber dagegen vor dem EU-Gericht.

Zum EU-Kartellverfahren gegen Microsoft und zu Konflikten um Windows Vista siehe auch: