Vier Bewerber für Handy-TV im Saarland

In der Landeshauptstadt Saarbrücken sollen die DMB-Dienste (Digital Multimedia Broadcasting) zur Fußball-WM verfügbar sein. Die potenziellen Anbieter stammen aus dem gesamten Bundesgebiet.

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Von
  • Sven-Olaf Suhl

Vier Anbieter haben sich fristgerecht auf die öffentliche Ausschreibung für mobil empfangbares Fernsehen im DMB-Standard (Digital Multimedia Broadcasting) bei der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) beworben. LMS-Direktor Gerd Bauer rechnet "ungeachtet des engen und ehrgeizigen zeitlichen Ablaufplans" damit, dass im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Saarbrücken bis zur Fußball-WM im Juni Handy-TV verfügbar sein wird.

Bei den Antragstellern handelt es sich um Firmen aus dem gesamten Bundesgebiet, nämlich:

  • anixe TV GmbH & Co. KG, Mannheim
  • MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH, Düsseldorf
  • Walk'n Watch Gesellschaft für mobiles Fernsehen mbH, Grünwald und
  • Western Star GmbH, Essen

Die bei der LMS eingereichten Anträge sind Teil eines von vierzehn Landesmedienanstalten geplanten landerübergreifenden Verfahrens, dessen Ziel es ist, Handy-TV möglichst bundesweit einzuführen. Die Herkunft der Firmen legt nahe, dass sich diese auch in anderen Bundesländern beworben haben: Zwei Antragsteller stammen aus dem bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen; Walk'n Watch hat seinen Sitz in der Region München, die als eines der Zentren für deutsche Medienproduktionen gilt.

In Saarbrücken werden ausschließlich Frequenzen, die für den DMB-Standard (Digital Multimedia Broadcasting) geeignet sind, vergeben. Dass nicht in allen Bundesländern Frequenzen für DVB-H-gestütztes Handy-TV (Digital Video Broadcasting Handheld) verfügbar sind, liegt nach Einschätzung der Bundesnetzagentur auch daran, dass die Landesregierungen terrestrische Frequenzen für konventionelle Rundfunkangebote blockieren und förmlich Spektrum horten, das dann für kommende Dienste blockiert ist.

Nach Ablauf der Ausschreibungsfristen der übrigen Landesmedienanstalten steht eine Auswahlentscheidung zwischen den DMB-Antragstellern "auf der Grundlage der gemeinsamen Projektziele" der Medienhüter an, sofern sich die Anbieter nicht zuvor auf eine dem Gebot der Sicherung von Meinungsvielfalt entsprechende Aufteilung der Übertragungskapazitäten verständigen sollten, teilt die LMS mit. "Für den kooperativen Medienföderalismus stellt dieses koordinierte Auswahlverfahren eine neue Herausforderung dar", umschreibt LMS-Direktor Bauer die komplizierten Startbedingungen für bundesweite Handy-TV-Angebote, die in jedem Bundesland einzeln genehmigt werden müssen.

Hingegen bringt eine Gebührenpflicht für Handys mit TV-Empfang für die meisten Nutzer keine Mehrkosten, da sie dieser mit der Anmeldung eines Fernsehers in den eigenen vier Wänden bereits nachgekommen sind.

Zum Thema Handy-TV siehe auch: (ssu)