Staatsanwaltschaft verzichtet auf Ermittlungen gegen Ex-Siemens-Chef

Nach Prüfung in einem Fall, der indirekt mit der Schmiergeld-Affäre zu tun hat, verzichtet die Münchner Staatsanwaltschaft auf ein Verfahren gegen den ehemaligen Siemens-Chef Heinrich von Pierer.

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Die Münchner Staatsanwaltschaft verzichtet auf ein Verfahren gegen den ehemaligen Siemens-Chef Heinrich von Pierer. Es liege keine Pflichtverletzung vor, sagt Oberstaatsanwalt Anton Winkler laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung. Strafverfolger hatten geprüft, ob Pierer und der amtierende Kraftwerks-Vorstand von Siemens, Uriel Sharef Sharef, es versäumt hätten, von einem inzwischen wegen Korruption verurteilten früheren Manager dessen Abfindung von 1,765 Millionen Euro zurückzufordern.

Der ehemalige Finanzchef der Kraftwerks-Sparte, Andreas Kley, war Mitte Mai vom Landgericht Darmstadt wegen Bestechung in Italien zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht habe sich seinerzeit erstaunt darüber geäußert, dass das Unternehmen von Kley dessen Abfindung nicht zurückverlangt habe, heißt es in dem Bericht. Siemens habe frühzeitig von den Ermittlungen gegen Kley und dessen Geständnis erfahren, sich aber nicht darum bemüht, die Abfindungen zurückzuholen und keinen Schadensersatz verlangt. Den Abfindungsvertrag mit Kley hätten Pierer und Sharef unterschrieben.

Die Münchner Staatsanwaltschaft ist laut dem Bericht jetzt zu dem Ergebnis gekommen, Pierer und Sharef hätten sich nicht der Untreue schuldig gemacht. Kley habe inzwischen gegenüber Siemens erklärt, er werde eine mögliche Rückforderung nicht wegen Verjährung anfechten. Die Abfindung könnte also von Siemens eingeklagt werden, sobald das Urteil gegen Kley rechtskräftig ist.

Siehe zur Siemens-Affäre auch: