Europäische Kommission klopft bei Rambus auf den Busch
Die Europäische Kommission untersucht, ob Rambus mit zu hohen Lizenzgebühren für DRAM-Chips seine marktbeherrschende Stellung unzulässig ausgenutzt hat.
Wie sie erst heute bestätigt, hat die Europäische Kommission der US-Firma Rambus bereits am 30. Juli eine formale Anfrage zugeschickt. Rambus soll innerhalb von neun Wochen Stellung nehmen zu Vorwürfen, die sich um eine mögliche Verletzung des Artikels 82 des EG-Vertrags (Missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen Markt) drehen.
Die Europäische Kommission untersucht den Verdacht, die Firma Rambus habe möglicherweise ihre marktbeherrschende Stellung dazu ausgenutzt, um überhöhte Lizenzgebühren für die Nutzung ihrer Patente auf DRAM-Techniken zu fordern. Die Untersuchung steht auch im Zusammenhang mit dem "Patenthinterhalt" (Patent Ambush), den die US-Wettbewerbshüter der FTC der Firma Rambus vorgeworfen haben. Demnach hat sich die Firma Rambus in den 90er-Jahren einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil verschafft, indem sie eigene Patentanmeldungen bei Sitzungen des JEDEC-Industriegremiums, das die Standards für SDRAM und DDR-SDRAM erarbeitet hat, verschwiegen hatte. In späteren Entscheidungen hat die FTC der Firma Rambus Obergrenzen für Lizenzgebühren auf SDR- und DDR-SDRAMs diktiert.
Die Europäische Kommission erwähnt, dass es sich um die erste Untersuchung eines "Patenthinterhaltes" handele, die aber von den allgemeinen Vorgaben des Artikels 82 gedeckt sei.
Ähnlich wie die FTC will die Europäische Kommission vor allem untersuchen, ob Rambus angemessene Lizenzgebühren gefordert hat. Solle sich herausstellen, dass das nicht der Fall gewesen sei, so könne die Europäische Kommission ebenfalls die Lizengebühren begrenzen.
Falls die Europäische Kommission schließlich gegen Rambus vorgeht, kann Rambus noch in zwei gerichtlichen Instanzen dagegen klagen.
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