Telekom-Konkurrenten kritisieren Haltung der CSU zu VDSL-Regulierung

Der VATM sieht in Äußerungen des wirtschaftspolitischen Sprechers der CSU-Landesgruppe im Bundestag "Früchte der vehementen Forderungen" der Deutschen Telekom.

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Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) fährt gegen die CSU-Landesgruppe im Bundestag schweres Geschütz auf. Die CSU hatte nach der Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Bundestags vorige Woche zu geplanten Änderungen telekommunikationsrechtlicher Vorschriften, in der es auch um Regulierungsferien für den Ausbau des VDSL-Netzes geht, bekräftigt, das Gesetzesvorhaben zu unterstützen. Der VATM sieht darin die "Früchte der vehementen Forderung" der Deutschen Telekom nach "Pioniergewinnen". Der Sprecher der CSU-Landesgruppe spreche in einer Mitteilung zwar von "mehreren Telekommunikationsunternehmen", die in einen VDSL-Ausbau investieren wollen, es sei aber allen Fachleuten bewusst, dass nur die Telekom von einem Regulierungsverzicht profitieren würde.

Die CSU-Landesgruppe meint, die investierenden Unternehmen trügen beim Ausbau einer neuen Netz-Infrastruktur ein "beachtliches wirtschaftliches Risiko". Sie habe daher Verständnis für die Forderung, die Erfolge der Investitionen nicht zusätzlich durch Regulierungseingriffe zu gefährden. VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner erwidert, "Teile der Politik in Bayern sind sich offenbar überhaupt nicht bewusst, welch negative Auswirkungen es hätte, wenn man tatsächlich den massiven Änderungswünschen der DTAG nachkäme". Die Bürger würden kein Verständnis dafür haben, dass dem Ex-Monopolisten von der Politik "Pioniergewinne" ermöglicht werden sollen. "Pioniergewinne sind in Wahrheit nichts anderes als überhöhte Preise, die von der Telekom im Wettbewerb nicht durchgesetzt werden könnten", erläutert Grützner seine Sicht der Dinge.

Auch auf politischer Ebene sieht Grützner Probleme. Der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe torpediere mit der Forderung, den Gesetzentwurf "an entscheidenden Stellen" zu korrigieren, nicht nur die Position seines CSU-Wirtschaftsministers, sondern untergrabe auch die grundsätzliche Linie der Bundesregierung, der Bundesländer und letztlich auch den Führungsanspruch der Bundeskanzlerin. Auch hätte die Übernahme des Formulierungsvorschlages der Telekom in ein Gesetz "unweigerlich ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Folge, da die EU schon die bisherigen Zugeständnisse an die DTAG im Paragraphen 9a des Kabinettsentwurfes für nicht wettbewerbs- und nicht EU-rechtskonform hält".

Die CSU-Landesgruppe hatte hingegen betont, dass die einschlägige EU-Rahmenrichtlinie vorsehe, effiziente Infrastrukturinvestitionen zu fördern und Innovationen zu unterstützen. Nach EU-Recht sei es möglich, neue Märkte von der Regulierung auszunehmen. Die EU-Kommission habe in einem Arbeitspapier vom Juni 2006 festgestellt, dass eine Regulierung neu entstehender Märkte jedenfalls in der Anfangszeit nicht sinnvoll sei.

Zur Auseinandersetzung um die Telekommunikationsregulierung und das geplante VDSL-Netz der Deutschen Telekom siehe auch: